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LG Berlin

Medizinrecht – Behandlungsfehler: Vernarbungen nach Hyaluron- und Botulinumtoxinbehandlung, 5.000 Euro, LG Berlin

Chronologie

Zwischen der Mandantin und der Behandlerseite bestand über mehrere Jahre ein entgeltliches Behandlungsverhältnis im Bereich ästhetisch-kosmetischer Gesichtsbehandlungen mittels Hyaluronfillern und Botulinumtoxin. Allein in den letzten zwei bis drei Jahren zahlte die Mandantin hierfür rund 60.000,00 Euro.

Insbesondere innerhalb der letzten beiden Behandlungsmonate wurden erhebliche Mengen Hyaluron und Botulinumtoxin injiziert. In der Folge kam es im Bereich von Wange, Kinn und Schläfe zu Entzündungen, Fehlverteilungen des eingebrachten Materials sowie ästhetisch unzureichenden Behandlungsergebnissen.

Anstatt die Ursachen der Beschwerden fachgerecht abzuklären und zu behandeln, erfolgten wiederholt weitere Injektionen in bereits vorgeschädigtes Gewebe. Dadurch verschlechterte sich der Zustand der Mandantin weiter. Zwischenzeitlich sind bei ihr dauerhafte Vernarbungen eingetreten.

Verfahren

Gegenstand des arzthaftungsrechtlichen Verfahrens waren insbesondere die medizinische Indikationsstellung, die Menge und Frequenz der applizierten Hyaluron- und Botulinumtoxinbehandlungen, der fachgerechte Umgang mit den eingetretenen Komplikationen sowie die ordnungsgemäße ärztliche Aufklärung.

Das Landgericht Berlin führte hierzu eine Beweisaufnahme durch. Im weiteren Verlauf des Verfahrens regte das Gericht den Abschluss eines Vergleichs an. Auf dieser Grundlage konnte das Verfahren durch eine gütliche Einigung beendet werden.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Fälle aus dem Bereich der ästhetischen Medizin beschäftigen die Gerichte zunehmend. Nicht selten stehen dabei sowohl Behandlungsfehler als auch erhebliche Aufklärungsdefizite im Raum. Gerade bei kosmetischen Eingriffen und Injektionsbehandlungen mit Hyaluronfillern oder Botulinumtoxin sind eine sorgfältige Indikationsstellung, eine fachgerechte Durchführung sowie eine umfassende Risikoaufklärung von besonderer Bedeutung.

Nach Durchführung der gerichtlichen Beweisaufnahme konnte für die Mandantin eine Vergleichslösung erzielt werden, die den eingetretenen Beeinträchtigungen sowie den wirtschaftlichen Folgen der Behandlung Rechnung trägt, stellen die sachbearbeitenden Rechtsanwälte der Kanzlei Ciper & Coll. heraus.

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