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Landgericht Berlin II vom 10.03.25

Medizinrecht – Medizinprodukterecht: Landgericht regt im Verfahren gegen Allergan Ltd. einen Vergleich an

Sachverhalt:

Die Klägerin ließ sich im September 2016 Brustimplantate des Herstellers Allergan einsetzen.  In der Folge entwickelte sie in der linken Brust eine Kapselfibrose nach Baker Grad 4 und auch in der rechten Brust trat eine - etwas weniger ausgeprägte - Kapselfibrose auf.

Darüber hinaus stellte Allergan im Dezember 2018 mit sofortiger Wirkung den Verkauf von texturierten Brustimplantaten und Gewebeexpandern ein und rief die vorhandenen Bestände der europäischen Märkte zurück. Die Entscheidung zum Rückruf folgte einer zwingenden Rückrufforderung der Agence Nationale de Sécurite du Médicament (ANSM), der französischen Zulassungsbehörde vom 18.12.2018. Betroffen sind Implantate mit einer rauen Biocell-Oberfläche. Diese dürfen in Europa vorerst nicht mehr verwendet werden. Sie stehen im Verdacht, eine sehr seltene Krebsform zu begünstigen, sogenannte anaplastische großzellige Lymphome (ALCL). Die Klägerin leidet seitdem zusätzlich unter massiven psychischen Beeinträchtigungen und hat fortan Angst, an Krebs zu erkranken.

 

Chronologie: 

Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin II ist noch nicht abgeschlossen. Allerdings legt das Gericht den Parteien bereits jetzt den Abschluss eines Vergleichs nahe. Dies bestätigt die grundsätzlichen Erfolgsaussichten im Vorgehen gegen Allergan, was ein Aufatmen für die viele weitere Allergan-Mandantinnen bedeuten dürfte.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Im Allergan-Komplex gibt es häufig Probleme mit den Rechtsschutzversicherungen. Diese stellen sich reihenweise unter der pauschalen Behauptung mangelnder Erfolgsaussichten quer. Dieser Fall bestätigt jedoch anschaulich, dass sehr wohl konkrete Aussichten auf einen Erfolg bestehen.

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