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LG Rostock vom 05.06.25

Querschnittslähmung nach Badeunfall auf Musikfestival, LG Rostock, 3 O 772/22

Chronologie:

Der Kläger nahm im August 2021 an einem Musikfestival teil, das an einem See anknüpfte. Er entschloss sich, von einem Steg aus ins Wasser zu springen. Dabei war für ihn nicht erkennbar, dass die Wassertiefe an der entsprechenden Stelle für Sprünge eigentlich zu flach war und am Grund mit Beton verkleidet war. Entsprechende Warnhinweisschilder, oder sonstige Absperrungen waren nicht vorhanden. Bei seinem Sprung stieß der Kläger mit dem Kopf gegen eine dieser Betonplatten und verlor sofort seine Bewegungsfähigkeit. Die erlittene Verletzung des Rückenmarks war so schwerwiegend, dass er eine hohe Querschnittslähmung erlitt. Der zur Verantwortung gezogene Veranstalter war außergerichtlich lediglich bereit, eine pauschale Entschädigung von 50.000,00 Euro zu leisten, woraufhin der Kläger gerichtliche Hilfe in Anspruch nahm.

Verfahren:

Die befasste Kammer hat den Vorfall umfangreich sachlich und rechtlich hinterfragt und eine Alleinhaftung des Klägers in den Raum gestellt. Danach hätte der Kläger nicht per Kopfsprung in ein ihm nicht bekanntes Gewässer springen dürfen. Allenfalls könne man der Beklagten eine geringe Mitschuld zuerkennen. Die Parteien sind vor diesem Hintergrund in weitere Regulierungsgespräche eingetreten und haben sich auf eine pauschale Entschädigung im sechsstelligen Eurobereich geeinigt, über deren Höhe Stillschweigen vereinbart wurde.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Jedes Jahre kommt es bundesweit in rund achtzig Fällen anlässlich von Badeunfällen zu Querschnittslähmungen, oder vergleichbaren schweren Gesundheitsschäden. Sprünge in unbekannte Gewässer können lebensgefährlich sein. Nicht immer sind die Gewässer entsprechend abgesichert oder mit Warnschildern versehen. Für die juristische Aufarbeitung stellt sich dann die Frage, inwieweit den Geschädigten ein Mitverschulden bei seinem Sprung vorzuwerfen ist. Sind Kinder betroffen, ist die Rechtsprechung eher geneigt, ein Mitverschulden deutlich zu reduzieren. Erwachsene müssen indes davon ausgehen, dass die Gerichte ihnen ein Mitverschulden zubilligen, das in manchen Fällen sogar zu einer Alleinhaftung führen kann, stellt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.

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