Zum Hauptinhalt
Oberlandesgericht Hamm vom 14.10.24

Rechtsanwalt aus Schleswig-Holstein zur Unterlassung diskreditierender Äußerungen verurteilt

Chronologie:

Bei dem Beklagten handelt es sich um einen Rechtsanwalt, der mit diskreditierenden Äußerungen über einen Berufskollegen hausieren ging. Dem Beklagten hatte bereits das Landgericht Bielefeld (Az. 4 O 158/21) mittels Unterlassungsverfügung einen Riegel vorgeschoben und ihn dazu verurteilt, diese Äußerungen weder wörtlich noch sinngemäß zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, bei Meidung eines für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monate.

 

Verfahren:

Der Beklagte zog gegen diese Entscheidung in Berufung zum OLG Hamm, erhielt jedoch bereits einen Hinweis, wonach der Senat die Berufung einstimmig für aussichtslos hielt. Diesen Hinweis nahm der Beklagte sodann kommentarlos zur Kenntnis, sodass er nun durch Beschluss in schriftlicher Form die Mitteilung erhält, dass seine Berufung zurückgewiesen wird und er die Prozesskosten zu tragen hat.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Mit passender Diktion führt der OLG-Senat aus, dass die Berufung des Beklagten ganz offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat. Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt das OLG Bezug auf die Ausführungen des Landgerichts Bielefeld, das ihm bereits in gleicher Weise die Unterlassungsverfügung ausgestellt hat. Die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer Schleswig-Holstein wird ihm sicherlich auch darlegen, dass ein Rechtsanwalt, der sich „unsachlich“ äußert, standeswidrig handelt, stellt RA Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, klar.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Intraoperative Verletzung der Bizepssehne

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Schmerzensgeld nach Skiunfall

ARAG SE weiter auf Abwegen: Der Versicherer erleidet weitere Prozessklatsche, 80.000,00 Euro, LG Düsseldorf 9a O 123/23

Weitere Prozesserfolge laden...

Rechtsanwalt aus Schleswig-Holstein zur Unterlassung diskreditierender Äußerungen verurteilt

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen