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LG Trier

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 360.000 Euro nach verspäteter Diagnose einer Hirnblutung, LG Trier, Az. 4 O 283/19

Chronologie

Die Patientin wurde im Dezember 2018 wegen starker Kopf- und Nackenschmerzen sowie Übelkeit stationär aufgenommen. Obwohl sich ihr Zustand zunehmend verschlechterte, erfolgte zunächst keine bildgebende Diagnostik.

Erst nach einer Verlegung in weitere Kliniken wurde mittels CT ein rupturiertes Hirnaneurysma mit Hirnblutung festgestellt. Aufgrund der rund zweitägigen Verzögerung erlitt die Patientin schwerwiegende Hirnschäden. Sie lag längere Zeit im Koma und ist seitdem dauerhaft pflegebedürftig sowie auf umfangreiche therapeutische und fremde Hilfe angewiesen.

Verfahren

Die Patientin machte geltend, dass bereits bei ihrer Aufnahme eine bildgebende Untersuchung hätte erfolgen müssen. Bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung hätten die gravierenden gesundheitlichen Folgen vermieden oder jedenfalls erheblich vermindert werden können.

Das Landgericht Trier unterbreitete den Parteien im Verfahren einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag über 360.000 Euro. Darüber hinaus soll die Behandlerseite die Kosten des Rechtsstreits tragen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Bei plötzlich auftretenden starken Kopf- und Nackenschmerzen müssen schwerwiegende neurologische Ursachen unverzüglich ausgeschlossen werden. Die verzögerte Diagnose einer Hirnblutung kann zu dauerhaft schwersten Gesundheitsschäden und lebenslanger Pflegebedürftigkeit führen.

Der gerichtliche Vergleichsvorschlag über 360.000 Euro trägt den erheblichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowie den materiellen Folgen für die Patientin Rechnung, stellen die sachbearbeitenden Rechtsanwälte der Kanzlei Ciper & Coll. heraus.

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