Versicherungsrecht – Rechtsschutzversicherung: Deckungsschutz für mehrere Anspruchsgegner im Zusammenhang mit Allergan-Brustimplantaten, LG Offenburg
Chronologie
Bei der Klägerin waren texturierte Brustimplantate des Herstellers Allergan eingesetzt worden, die im Verdacht standen, das Risiko einer Krebserkrankung zu erhöhen. Die betroffenen Implantate wurden später vom Markt genommen.
Die Klägerin begehrte von ihrer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen den Hersteller, den behandelnden Arzt, eine Zertifizierungsstelle sowie eine französische Aufsichtsbehörde.
Die Rechtsschutzversicherung vertrat die Auffassung, dass lediglich ein einheitlicher Rechtsschutzfall vorliege. Die Klägerin machte hingegen geltend, dass die Vorgehen gegen die verschiedenen Anspruchsgegner gesondert zu berücksichtigen seien.
Verfahren
Im Verfahren vor dem Landgericht Offenburg schlossen die Parteien einen Vergleich. Die Rechtsschutzversicherung verpflichtete sich zur Übernahme der außergerichtlichen Kosten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Bei mehreren möglichen Anspruchsgegnern ist häufig streitig, ob ein einheitlicher oder mehrere Rechtsschutzfälle vorliegen. Diese Einordnung ist für den Umfang des Versicherungsschutzes und die erstattungsfähigen Rechtsanwaltskosten von erheblicher Bedeutung.
Die erzielte Einigung unterstreicht die Bedeutung einer konsequenten Durchsetzung von Deckungsansprüchen, so Dr. Dirk C. Ciper, LL.M., Fachanwalt für Medizinrecht und Avocat au Barreau de Paris.
vom 06.08.26
vom 29.07.26
vom 22.07.26