Zum Hauptinhalt
Landgericht Münster vom 15.04.25

Weitere peinliche Prozessklatsche für LVM Rechtsschutzversicherung, LG Münster 115 O 154/24

Chronologie:

Die Klägerin ließ sich in 2016 Brustimplantate des Herstellers Allergan einsetzen, die im Verdacht stehen karzinomauslösend zu sein. Diese wurden im Dezember 2018 vom Hersteller zurückgerufen, nachdem der CE-Zertifizierer die Weitervertreibung untersagt hatte. Sie begehrt nunmehr von ihrem Rechtsschutzversicherer LVM den Deckungsschutz für die Vorgehen gegen insgesamt vier Schädiger: den Hersteller, den Implanteur, den CE-Zertifizierer und dessen Aufsichtsbehörde. Mit der vorliegenden Klage werden lediglich die Deckungszusagen für die Vorgehen gegen Hersteller und Implanteur begehrt, die beiden weiteren Vorgehen sind bereits an anderer Stelle gerichtsanhängig.

Verfahren:

Das Landgericht Münster verurteilt die LVM mit klarer und passender Diktion, der Klägerin den begehrten Deckungsschutz für die beiden Vorgehen zu erteilen. Die Vorstellung des Beklagtenvertreters Henssen, es handele sich bei den vier Vorgehen lediglich um "einen Rechtsschutzfall", führt das Gericht ad absurdum. Auch stellt das Gericht ausdrücklich heraus, dass selbst im Falle einer kolportierten "Gesamtschuldnerschaft" der vier Schädiger, die Klägerin diese gleichzeitig und völlig unabhängig voneinander jeweils auf die volle Summe verklagen könne (§ 421 BGB). Die Behauptung der Beklagten, die Vorgehen hätten keine Aussicht auf Erfolg, seien von der Beklagten weder vorgetragen, noch ersichtlich, daher habe die LVM alle vier Vorgehen abzudecken. Gleiches gelte für den begehrten Deckungsschutz für die erstinstanzliche Verfolgung.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Rechtsschutzversicherer, die ihre Versicherungsnehmer in Deckungsklagen "treiben", so wie hier, da sie sich weigern, ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen und in eindeutigen Sach- und Rechtslagen den von der Anwaltschaft begehrten Deckungsschutz zu erteilen, wissen dass ihre Prozessverluste die Versicherungsgemeinschaft belastet, nicht nur die Gerichtsbarkeit. Derartige Regulierungsverweigerungsmaschen sind daher nicht nur unseriös, sondern auch ein Fall für die BaFin, die als Aufsichtsbehörde die Regulierungspraktiken von Versicherern zu kontrollieren haben. Das wird in in dieser Angelegenheit hoffentlich auch entsprechend vorgenommen werden, meint Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

HUK Coburg Rechtsschutzversicherung im Allergankomplex abermals auf Abwegen, LG Coburg, Az. 14 O 419/24

Abermalige peinliche Prozessklatsche für LVM Rechtsschutzversicherung, LG Münster, Az. 115 O 155/24

ÖRAG Rechtsschutzversicherung muss in Allergankomplex 21.600,00 Euro zahlen, Landgericht Düsseldorf, Az. 9a O 176/24

Weitere Prozesserfolge laden...

Weitere peinliche Prozessklatsche für LVM Rechtsschutzversicherung, LG Münster 115 O 154/24

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (3)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen