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Landgericht Frankfurt (Oder) vom 17.06.24

Zivilrecht – Deliktsrecht – Verkehrsunfall: Massive körperliche Beschwerden nach Verkehrsunfall

Sachverhalt:

Der Kläger war mit seinem Auto unterwegs. Mit abnehmender Geschwindigkeit näherte er sich einer Kreuzung, an der die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gilt. Als er die Kreuzung überfuhr, kam aus der linken Richtung plötzlich das Fahrzeug des Beklagten, der den Kläger übersah. Es kam trotz Notbremsung des Klägers zu einem Unfall. Der Kläger erlitt eine Distorsion der Lendenwirbelsäule und eine deutliche Höhenminderung im Bereich der Wirbelsäule. Darüber hinaus bildete sich infolge des Unfalltraumas eine Zyste im Lendenwirbelsäulenbereich, welche den Spinalkanal einengt. Der Kläger verlangt adäquaten Schadensersatz vom Beklagten, welcher die Vorfahrtsregeln missachtete.

 

Chronologie:

Das Landgericht ließ die Angelegenheit mittels zweier verschiedener Sachverständigengutachten hinterfragen. So wurde ein Gutachten bezüglich der Rekonstruktion des Unfallhergangs und ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten bezüglich der Unfallfolgen eingeholt. So konnte zwar bestätigt werden, dass der Beklagte mit überhöhter Geschwindigkeit fuhr und es deshalb zu der Kollision kam, allerdings konnten die körperlichen Beschwerden des Klägers nicht vollumfänglich auf den Unfall als Ursache zurückgeführt werden. Ein Vergleich konnte mangels Einigungsbereitschaft der Beklagtenseite nicht geschlossen werden. Schließlich erging das Urteil des Landgerichts, laut dem der Beklagte dazu verurteilt wird, einen Schmerzensgeldbetrag an den Kläger zu zahlen. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Interessant war vorliegend, dass nicht nur die Kausalität der Unfallfolgen streitig war, sondern auch der Unfallhergang selbst. Insofern war den sachverständigen Gutachten eine besonders hohe Relevanz für den Ausgang des Verfahrens zuzusprechen, gibt Dr. DC Ciper, LLM, an.

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