Was Prozesskostenhilfe leistet
Eine Klage wegen eines Behandlungsfehlers kann finanziell belastend sein, insbesondere wenn Gutachterkosten, Gerichtsgebühren und Anwaltskosten zusammenkommen. Für Menschen mit geringem Einkommen oder Vermögen gibt es dafür die Prozesskostenhilfe, kurz PKH.
Die Prozesskostenhilfe übernimmt je nach individueller finanzieller Situation ganz oder teilweise die eigenen Gerichts- und Anwaltskosten. Sie soll sicherstellen, dass der Zugang zum Recht nicht am fehlenden Geld scheitert, gerade auch in komplexen und oft kostenintensiven Arzthaftungsverfahren.
Wer grundsätzlich Anspruch hat
Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, wer die Kosten des Verfahrens nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht, nur teilweise oder nur in Raten aufbringen kann. Geprüft werden dabei Einkommen, Vermögen sowie bestehende Unterhaltspflichten.
Zusätzlich muss die beabsichtigte Klage hinreichende Erfolgsaussichten haben und darf nicht mutwillig erscheinen. Das Gericht prüft also bereits im PKH-Verfahren vorläufig, ob die Klage grundsätzlich Aussicht auf Erfolg hat, auch wenn diese Prüfung nicht mit der eigentlichen Hauptsacheentscheidung gleichzusetzen ist.
Wie die Bedürftigkeit geprüft wird
Für die Prüfung der Bedürftigkeit muss ein amtlicher Vordruck ausgefüllt werden, der Angaben zu Einkommen, Vermögen, Wohnkosten und Unterhaltspflichten enthält. Anzugeben sind unter anderem Gehaltsnachweise, Kontoauszüge sowie Nachweise über laufende Verbindlichkeiten.
Aus diesen Angaben errechnet das Gericht ein einzusetzendes Einkommen, an dem sich abhängig von der Höhe entweder eine vollständige Kostenübernahme oder eine Ratenzahlung über einen bestimmten Zeitraum orientiert. Auch vorhandenes Vermögen wird berücksichtigt, wobei bestimmte Schongrenzen und Freibeträge gelten.
Besonderheiten bei Arzthaftungsklagen
Arzthaftungsverfahren gelten als besonders kostenintensiv, da regelmäßig aufwendige medizinische Sachverständigengutachten eingeholt werden müssen. Prozesskostenhilfe deckt bei Bewilligung grundsätzlich auch diese Gutachterkosten ab, sofern sie vom Gericht in Auftrag gegeben werden.
Da die Erfolgsaussichten bei Arzthaftungsfällen oft erst nach Einholung eines Gutachtens wirklich einzuschätzen sind, kann bereits vorab eine ausführliche Begründung des Klagevorhabens mit vorhandenen Unterlagen, etwa einem Privatgutachten oder dem Ergebnis einer Gutachterkommission, die Erfolgsaussichten im PKH-Verfahren deutlich stärken.
So wird der Antrag gestellt
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird zusammen mit der beabsichtigten Klage beim zuständigen Gericht eingereicht, meist über den beauftragten Anwalt. Wichtig ist eine vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der wirtschaftlichen Verhältnisse, da unrichtige Angaben zu einer nachträglichen Aufhebung der Bewilligung führen können.
Wer unsicher ist, ob die eigenen finanziellen Verhältnisse für Prozesskostenhilfe ausreichen, kann dies im Rahmen einer Erstberatung unverbindlich klären lassen. Auch bei vorhandener Rechtsschutzversicherung sollte vorab geprüft werden, welcher Weg im konkreten Fall günstiger ist.