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Anwalt für Behandlungsfehler und ärztliche Kunstfehler

Behandlungsfehler können schwerwiegende Folgen haben. Deshalb setzen wir uns als erfahrene Anwälte für Behandlungsfehler und im Arzthaftungsrecht aktiv für Ihre Rechte ein. Unsere Kanzlei, unter der Leitung von Dr. Dirk Christoph Ciper, LL.M., bearbeitet jährlich etwa 1.000 Fälle von Behandlungsfehlern und ärztlichen Kunstfehlern. Mit umfangreicher Erfahrung und einem hohen Maß an Engagement zählen wir zu den renommiertesten Kanzleien bundesweit in den Bereichen Arzthaftungsrecht, Medizinrecht sowie Personenschadenrecht.

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Beratungsbüros
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Jahre Erfahrung

Ihre Patientenrechte bei Behandlungsfehlern – unsere Unterstützung als Anwalt für Arztfehler

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Umfassende Expertise im Patientenrecht

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Individuelle und zielgerichtete Betreuung durch spezialisierte Anwälte

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Hohe Erfolgsquote und faire Konditionen

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Transparente und schnelle Fallbearbeitung

Unterstützung in allen Belangen rund um Behandlungsfehler

Prüfung von Behandlungsfehlern

Wir analysieren Ihre medizinischen Unterlagen, bewerten mögliche Fehler und zeigen Ihnen rechtliche Optionen auf.

Geltendmachung von Schadensersatz und Schmerzensgeld

Ob durch fehlerhafte Diagnosen, falsche Behandlungen oder operative Eingriffe – wir setzen Ihre Ansprüche durch.

Hilfe bei der Klärung ärztlicher Aufklärungspflichten

Wir prüfen, ob Ihr Arzt seine Pflicht zur umfassenden und rechtzeitigen Aufklärung verletzt hat.

Beratung zu Verjährungsfristen

Wir informieren Sie über alle Fristen, damit Ihre Ansprüche rechtzeitig gesichert werden.

Unterstützung bei der Beweisführung und Beweislastumkehr

Wir helfen Ihnen, Beweise zu sichern, und nutzen rechtliche Vorteile wie die Beweislastumkehr zu Ihren Gunsten.

Vertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren

Ob Verhandlungen mit Versicherungen oder Prozesse vor Gericht – wir stehen an Ihrer Seite, um Ihre Rechte zu schützen.

Wir stellen sicher, dass Ihre Patientenrechte gewahrt werden

Behandlungsfehler und ärztliche Kunstfehler treten in zahlreichen medizinischen Bereichen auf und können schwerwiegende Folgen für die betroffenen Patienten haben. Als erfahrene Anwälte für Behandlungsfehler und spezialisierte Anwälte für Arztfehler übernehmen wir Mandate aus unterschiedlichen Fachgebieten, um die Ansprüche unserer Mandanten durchzusetzen. Häufige Fälle von Behandlungsfehlern umfassen Fehldiagnosen, die zu einer verzögerten oder falschen Behandlung führen können und somit den Heilungsprozess erheblich beeinträchtigen. Besonders kritische Fälle betreffen die verspätete Diagnose schwerwiegender Erkrankungen wie Krebs, die eine rechtzeitige Therapie erforderlich gemacht hätten.

In all diesen Fällen prüfen wir genau, ob der Standard guter ärztlicher Behandlung eingehalten wurde und setzen uns als spezialisierte Anwälte für Ärztepfusch und medizinische Behandlungsfehler dafür ein, dass unsere Mandanten angemessenen Schadensersatz erhalten. Mit unserer umfassenden Erfahrung helfen wir Ihnen, Ihre Rechte bei ärztlichen Fehlern durchzusetzen und die Ihnen zustehende Entschädigung zu sichern.

Zahlreiche Prozesserfolge im Schwerpunkt Behandlungsfehler

Kostenfreie Ersteinschätzung

Als betroffener Patient eines Behandlungsfehlers stehen Ihnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten offen. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls an, um zu prüfen, wie wir Ihnen am besten helfen können.

Freisteller Pillendose

Schritt 1 von 12

Wer ist vom Behandlungsfehler betroffen?

Wer ist vom Behandlungsfehler betroffen?(erforderlich)

Ihr individueller Weg zur Entschädigung

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Detaillierte Erfassung Ihrer Daten

Im ersten Schritt erfassen wir alle notwendigen medizinischen und persönlichen Daten, um eine fundierte Grundlage für die Bearbeitung Ihres Falls zu schaffen. Dies geschieht über einen Fragebogen, der uns hilft, alle relevanten Informationen zu Ihrem individuellen Fall zusammenzutragen. Je genauer die Daten, desto gezielter können wir Ihre Ansprüche durchsetzen.

02
Gründliche Analyse der Sach- und Rechtslage

Anhand der von Ihnen bereitgestellten Daten sowie eines medizinischen Gutachtens analysieren wir die Sachlage und bewerten die rechtlichen Möglichkeiten. Wenn klare Beweise für einen Behandlungsfehler oder eine Schädigung durch die Implantate vorliegen, gehen wir zügig gegen die verantwortliche Partei vor und fordern die Haftungsanerkennung.

03
Individuelle Berechnung Ihrer Schadensansprüche

Sobald die Haftung anerkannt ist, berechnen wir den vollständigen Schadensersatz, den Sie aufgrund der gesundheitlichen Schäden und eventueller finanzieller Verluste durch die fehlerhaften Implantate erhalten sollten. Jeder Aspekt Ihres Falls wird individuell geprüft, sodass Ihre Ansprüche angemessen berechnet und durchgesetzt werden.

04
Verhandlung und außergerichtliche Einigung

In vielen Fällen ist es möglich, eine Einigung mit der Gegenseite zu erzielen, ohne dass ein Gerichtsverfahren notwendig wird. Wenn ein faires Regulierungsangebot vorliegt, besprechen wir dies mit Ihnen und empfehlen Ihnen die beste Vorgehensweise. Dabei steht stets Ihr individuelles Interesse im Mittelpunkt.

05
Bewertung des Prozessrisikos

Falls die Gegenseite nicht kooperiert oder ein strittiger Sachverhalt vorliegt, ziehen wir fachmedizinische Gutachter hinzu, um das Prozessrisiko zu bewerten. Wir besprechen offen mit Ihnen die Erfolgsaussichten und beraten Sie darüber, ob ein gerichtliches Verfahren sinnvoll ist.

06
Gerichtliche Vertretung für Ihren Fall

Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht zustande kommen, setzen wir Ihre Rechte konsequent vor Gericht durch. Unsere erfahrenen Anwälte vertreten Sie entschlossen, um sicherzustellen, dass Ihre Ansprüche vor Gericht Gehör finden und Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

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Fragen & Antworten zum Thema Behandlungsfehler und ärztliche Kunstfehler

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Standard guter ärztlicher Behandlung unterschritten wird. Dies kann beispielsweise bei Diagnose-, Therapie- und Organisationsfehlern der Fall sein – aber auch bei Überwachungsverschulden und mangelnder Aufklärung. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jede unerwünschte Entwicklung oder Komplikation nach einer medizinischen Behandlung automatisch einen Behandlungsfehler darstellt. Es gilt nachzuweisen, dass der behandelnde Arzt oder das medizinische Personal nicht nach den allgemein anerkannten medizinischen Standards gehandelt hat – und dabei helfen wir Ihnen in Ihrem Verdachtsfall gerne.

Sie sind von einem Behandlungsfehler betroffen?

Wenn Sie den Verdacht haben, von einem Behandlungsfehler betroffen zu sein, unterstützen wir Sie gerne vom Nachweis bis hin zum Schadensersatzerhalt. Nehmen Sie über das Formular Kontakt zu uns auf und schildern Sie uns Ihren Vorfall. Wir melden uns schnellstmöglich mit einer Einschätzung sowie einer möglichen Strategie bei Ihnen zurück. Gerne begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess und setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte gewahrt werden.

Welche Art von Behandlungsfällen bearbeiten wir hauptsächlich?

Die häufigsten Behandlungsfehlervorwürfe, die wir bearbeiten, betreffen fehlgeschlagene Hüft- und Kniegelenks-Operationen, verpfuschte Schönheits-Operationen, fehlerhafte postoperative Versorgung, Fehldiagnosen (insbesondere verspätete Krebsdiagnose), fehlerhafte Risikoaufklärung, Alternativaufklärung und Geburtsschäden (insbesondere Sauerstoffunterversorgung). Weitere Fälle können Sie unseren „Prozesserfolgen“ entnehmen.

Was sind meine Rechte als Patient im Falle eines Behandlungsfehlers?

Als Patient haben Sie das Recht auf eine sorgfältige und kompetente medizinische Behandlung. Sollte es zu einem Behandlungsfehler kommen, haben Sie das Recht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies kann den Ersatz für Behandlungs- und Rehabilitationskosten, den Ausgleich von Einkommensverlusten, sowie eine Entschädigung für körperliche und seelische Leiden beinhalten. Es ist wichtig, dass Sie sich bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler an einen spezialisierten Rechtsanwalt wie uns wenden, der Sie in diesem komplexen Rechtsgebiet unterstützen kann.

Kontaktieren Sie unsere Experten

Für die Anfrage über unser Formular entstehen keine Kosten. Erhalten Sie kostenlos eine Beratung durch unsere Experten. Wir übernehmen zudem gerne die Anfrage einer Deckungszusage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Sollte keine Zusage erfolgen, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten für diesen Vorgang.

Spezialfälle von ärztlichen Behandlungsfehlern und Ärztepfusch

Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig Patienten, die Opfer von ärztlichem Kunstfehler bei Operationen wurden. Besonders häufig treten Fehler bei orthopädischen Eingriffen wie Hüft- oder Kniegelenksoperationen auf. Solche Behandlungsfehler können erhebliche Folgen wie Schmerzen, Bewegungseinschränkungen und die Notwendigkeit weiterer Operationen mit sich bringen. Ebenso gehören Fälle von Ärztepfusch im Bereich der Schönheitschirurgie zu unserem Tätigkeitsfeld. Fehler bei diesen Eingriffen beeinträchtigen nicht nur die körperliche Gesundheit, sondern hinterlassen oft auch tiefe seelische Spuren bei den Betroffenen.

In allen diesen Fällen stehen wir als spezialisierte Anwälte für Ärztepfusch und ärztliche Kunstfehler an Ihrer Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und Ihnen zu Gerechtigkeit und angemessenem Schadensersatz zu verhelfen.

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