
Versicherungsrecht: Wir setzen Ihre Rechte durch
Sie haben eine Versicherung abgeschlossen, auf die Sie sich im Ernstfall verlassen möchten – doch im Schadensfall wird die Leistung verweigert oder verzögert? Ob Berufsunfähigkeit, Unfall, Lebens- oder Krankenversicherung: Wir prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche durch – kompetent, erfahren und bundesweit.
Durch Beratungsbüros und Kanzleien in ganz Deutschland stehen wir stets an Ihrer Seite und bieten Ihnen kompetente und zuverlässige rechtliche Unterstützung.
Mehr erfahrenWir blicken auf eine beeindruckende Erfolgsbilanz bei der Vertretung unserer Mandanten vor Gericht zurück.
Mehr erfahrenMit mehr als 28 Jahren Erfahrung in der Rechtsberatung sind wir ein zuverlässiger Partner für unsere Mandanten.
Mehr erfahrenPraxisfälle aus dem Versicherungsrecht
Berufsunfähigkeit – Antrag abgelehnt
Ein Mandant stellte aufgrund einer chronischen Erkrankung einen Antrag auf Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung.
Die Versicherung lehnte ab und begründete dies damit, dass die berufliche Leistungsfähigkeit angeblich nicht in dem erforderlichen Umfang eingeschränkt sei.
Im Rahmen unserer Prüfung zeigte sich jedoch, dass wesentliche Tätigkeitsmerkmale und medizinische Befunde unvollständig bewertet wurden und die tatsächliche Belastbarkeit des Mandanten deutlich geringer war als vom Versicherer angenommen.
- Umfassende Analyse des konkreten Berufsbildes und der täglichen Arbeitsanforderungen
- Einholung ergänzender fachärztlicher Stellungnahmen zur objektiven Dokumentation der Einschränkungen
- Überprüfung der Ablehnungsbegründung anhand der vertraglichen BU-Definition und einschlägiger Rechtsprechung
- Verfassen einer rechtlich und medizinisch fundierten Stellungnahme zur Durchsetzung des Anspruchs
Nach Einreichung der korrigierten Unterlagen und unserer juristischen Argumentation erkannte die Versicherung die Leistungspflicht an und erbrachte die rückständigen sowie laufenden BU-Leistungen.
Rechtsschutzversicherung verweigert Deckung
Eine Mandantin benötigte Deckungsschutz, um gegen ihre Unfallversicherung vorzugehen, die den Invaliditätsgrad deutlich zu niedrig bewertet hatte.
Die Rechtsschutzversicherung verweigerte jedoch die Kostenübernahme und argumentierte, ein Vorgehen habe keine ausreichenden Erfolgsaussichten.
Unsere Prüfung ergab, dass die Einschätzung der Rechtsschutzversicherung auf einer unvollständigen medizinischen Bewertung beruhte und der zugrunde liegende Unfallfall juristisch durchaus durchsetzbar war.
- Juristische Analyse der Erfolgsaussichten anhand der medizinischen Befundlage und der Vertragsbedingungen
- Darlegung der medizinischen und rechtlichen Argumente zur Korrektur des Invaliditätsgrades
- Überprüfung der Deckungsvoraussetzungen des Rechtsschutzvertrags einschließlich zeitlicher Einordnung
- Erstellung einer strukturierten und begründeten Stellungnahme zur Deckungsanfrage
Nach erneuter Prüfung gewährte die Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage, wodurch das Verfahren fortgeführt und der Invaliditätsgrad später erfolgreich neu bewertet werden konnte.
Unfallversicherung – Invaliditätsgrad zu niedrig
Nach einem Sturz erlitt ein Versicherter dauerhafte Funktionsbeeinträchtigungen der Schulter.
Die Unfallversicherung erkannte zwar eine Invalidität an, setzte den Grad jedoch deutlich niedriger an als medizinisch angemessen.
Diese zu niedrige Bewertung hätte zu einer erheblichen Kürzung der vertraglich vorgesehenen Leistung geführt.
Bei der Analyse stellte sich heraus, dass das Erstgutachten relevante Befunde unzureichend berücksichtigt und die Methode der Bewertung vom Vertrag abwich.
- Gründliche Prüfung des Erstgutachtens und der vorgenommenen medizinischen Bewertungsschritte
- Einholung unabhängiger Fachgutachten zur objektiven Einschätzung der dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung
- Abgleich der Befunde mit den vertraglichen Bemessungstabellen und der einschlägigen Rechtsprechung
- Juristisch fundierte Argumentation zur Anpassung des Invaliditätsgrades gegenüber der Versicherung
Nach erneuter Bewertung durch den Versicherer wurde der Invaliditätsgrad angehoben und die vertragliche Leistung vollständig ausgezahlt.
So vertreten wir Sie gegenüber Ihrer Versicherung
Als spezialisierte Kanzlei im Versicherungsrecht übernehmen wir für Sie den gesamten juristischen Prozess – vom ersten Kontakt bis zur erfolgreichen Anspruchsdurchsetzung. Transparent, engagiert und mit klarem Ziel: Ihr gutes Recht durchzusetzen.
Unsere Philosophie im Versicherungsrecht
Ciper & Coll. steht für konsequente Vertretung im Versicherungsrecht. Wenn Versicherungen Leistungen ablehnen oder verzögern, setzen wir Ihre Ansprüche mit Nachdruck durch – mit Erfahrung, Fachwissen und dem Blick für das Wesentliche. Auch gegenüber Rechtsschutzversicherungen holen wir für Sie den notwendigen Deckungsschutz ein. Vertrauen Sie auf unsere klare Strategie und engagierte Vertretung – für Ihr gutes Recht.
Ihre Rechte bei Leistungsablehnung – unsere Unterstützung als Anwalt für Versicherungsrecht
Spezialisierte Expertise im Versicherungsrecht
Individuelle Fallbewertung durch erfahrene Anwälte
Hohe Erfolgsquote & klare Vergütungsmodelle
Schnelle und nachvollziehbare Fallbearbeitung
Wenn Versicherungen nicht leisten
Leistungsablehnungen durch Versicherungen treffen Betroffene oft in Situationen, in denen schnelle Hilfe notwendig wäre – etwa bei Berufsunfähigkeit, Unfällen, Krankheit oder erheblichen Sachschäden. Wird die Leistung dennoch verweigert oder verzögert, entstehen häufig existenzielle Probleme. In vielen Fällen liegt dies nicht an fehlenden Ansprüchen, sondern an unklaren Formulierungen, unvollständigen Unterlagen oder standardisierten Ablehnungsgründen.
Typisch sind Verzögerungstaktiken, pauschale Hinweise auf angebliche Obliegenheitsverletzungen oder Streitigkeiten über Gutachten und Nachweise. Viele Versicherte geraten dadurch in eine schwierige Beweissituation, obwohl die vertraglichen Voraussetzungen eigentlich erfüllt sind.
Wir prüfen Ihren Fall rechtlich fundiert, werten die gesamte Korrespondenz aus und stellen sicher, dass alle erforderlichen Nachweise vollständig vorliegen. Anschließend übernehmen wir die Kommunikation mit dem Versicherer, um weitere Fehler zu vermeiden und die Ansprüche konsequent durchzusetzen – außergerichtlich und, wenn erforderlich, vor Gericht.
Fragen & Antworten zum Thema Behandlungsfehler und ärztliche Kunstfehler
Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein vertraglich vereinbartes Risiko tatsächlich eintritt – zum Beispiel ein Unfall, eine Berufsunfähigkeit, ein Schaden am Wohngebäude oder ein medizinischer Behandlungsbedarf bei privater Krankenversicherung. In solchen Fällen ist die Versicherung grundsätzlich verpflichtet, die vereinbarte Leistung zu erbringen. Dennoch kommt es häufig zu Streitigkeiten über Umfang, Voraussetzungen oder Fristen. Wir helfen Ihnen dabei, zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Versicherungsfall erfüllt sind und ob Sie Anspruch auf Leistungen haben.
Sie sind von einer Leistungsablehnung betroffen?
Wird Ihre Versicherungsleistung abgelehnt, obwohl Sie alle Angaben korrekt gemacht haben, ist das für viele Versicherungsnehmer ein Schock. Die Begründungen sind oft komplex und für Laien schwer nachvollziehbar – beispielsweise die Berufung auf angebliche Anzeigepflichtverletzungen oder Ausschlussklauseln. In solchen Fällen lohnt es sich, frühzeitig eine rechtliche Überprüfung vornehmen zu lassen. Wir analysieren Ihren Vertrag, prüfen die Ablehnung im Detail und zeigen Ihnen auf, ob und wie Sie gegen die Entscheidung der Versicherung vorgehen können.
Welche Art von Versicherungsfällen bearbeiten wir hauptsächlich?
Wir betreuen Mandantinnen und Mandanten in einer Vielzahl von versicherungsrechtlichen Streitigkeiten – insbesondere dann, wenn Versicherungen Leistungen ganz oder teilweise verweigern. Besonders häufig befassen wir uns mit Berufsunfähigkeitsversicherungen, privaten Unfall- und Lebensversicherungen, Problemen mit der privaten Krankenversicherung, sowie Streitfällen rund um die Kfz-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung. In all diesen Bereichen vertreten wir Ihre Interessen konsequent gegenüber der Versicherung – sowohl im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen als auch in gerichtlichen Verfahren.
Was sind Ihre Rechte als Versicherungsnehmer im Streitfall?
Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen bei Eintritt des Versicherungsfalls vollständig und fristgerecht erbracht werden. Kommt es zu Verzögerungen, Kürzungen oder Ablehnungen, dürfen Sie Auskunft über die Gründe verlangen und rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Auch haben Sie Anspruch auf eine sachgerechte Prüfung Ihrer Unterlagen und gegebenenfalls auf Einsicht in Gutachten oder interne Prüfvermerke der Versicherung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte in jeder Phase gewahrt bleiben – durch fundierte juristische Argumentation, strukturierte Kommunikation mit dem Versicherer und, wenn nötig, gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs.