Unterlassene Hilfeleistung
Unterlassene Hilfeleistung beschreibt den Fall, in dem eine Person – trotz Möglichkeit und Zumutbarkeit – keine Hilfe in einer Notlage leistet. Im medizinischen Kontext betrifft dies vor allem ärztliches oder pflegerisches Personal, das seiner Pflicht nicht nachkommt, akut gefährdeten Patient:innen beizustehen oder notwendige Maßnahmen einzuleiten.
Was bedeutet Unterlassene Hilfeleistung?
Unterlassene Hilfeleistung ist in Deutschland gemäß § 323c StGB strafbar. Im zivilrechtlichen Bereich – etwa im Rahmen eines Behandlungsvertrags – können Betroffene zudem Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, wenn ein Gesundheitsschaden durch das Unterlassen entstand.
Wird nachgewiesen, dass eine notwendige medizinische Hilfeleistung nicht erfolgte und hierdurch ein Schaden eintrat oder sich verschlimmerte, liegt neben einem strafbaren Verhalten auch ein haftungsrelevanter Behandlungsfehler vor. Besonders relevant ist dies in Notfallsituationen, bei Geburtskomplikationen oder auf Intensivstationen.
Schmerzensgeld und Entschädigung
Opfer unterlassener Hilfeleistung im medizinischen Umfeld haben Anspruch auf angemessenes Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Schwere der erlittenen körperlichen oder psychischen Schäden, der Dauer der Beeinträchtigung und den langfristigen Folgen.
Auch materielle Schäden – etwa Verdienstausfall oder notwendige Folgekosten – können ersetzt werden. Wichtig ist eine fundierte medizinische Begutachtung zur Kausalität.
Typische Praxisfälle
- Ein:e Patient:in bricht in der Notaufnahme zusammen, doch das Personal reagiert erst verspätet – mit schwerwiegenden Folgen.
- Eine pflegebedürftige Person zeigt Anzeichen einer akuten Erkrankung, doch das Pflegepersonal informiert keinen Arzt.
- Während einer Operation erkennt das Team einen Notfall, leitet aber keine geeigneten Maßnahmen ein.
- Eine gebärende Frau äußert starke Schmerzen und Symptome – doch das medizinische Team reagiert zu spät.
Wie unterstützt Ciper & Coll.?
Unsere Kanzlei ist auf komplexe Fälle der Arzthaftung spezialisiert. Wir prüfen für Sie, ob eine unterlassene Hilfeleistung vorliegt, wie die Beweislage einzuschätzen ist und welche Ansprüche sich daraus ergeben. Dabei arbeiten wir eng mit medizinischen Sachverständigen zusammen, um fundierte Gutachten zu erhalten.
Mit Stolz blicken wir auf mehr als 1.000 Prozesserfolge zurück – viele davon in Fällen mit besonders sensiblen medizinischen Hintergründen.
Was Betroffene jetzt tun sollten
Wenn Sie vermuten, dass Ihnen oder einem Angehörigen medizinisch nicht rechtzeitig geholfen wurde, ist zügiges Handeln entscheidend. Halten Sie alle relevanten Unterlagen bereit, dokumentieren Sie den Ablauf so genau wie möglich und nehmen Sie rechtlichen Beistand in Anspruch.
Wir bieten Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung durch unsere erfahrenen Anwält:innen im Medizinrecht.
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