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Brandenburgisches Oberlandesgericht – vom 15.07.2017 vom 15.07.17

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Fehlerhafte Implantation einer Kniegelenksprothese, OLG Brandenburg, Az.: 12 U 222/15

Chronologie:
Der Kläger nimmt die Beklagte wegen einer fehlgeschlagenen Implantation einer Genesis-Knie-TEP-Prothese in Anspruch. Nach der Operation waren eine Valgus- sowie Rotationsfehlstellung verblieben, die eine Revisionsoperation erforderlich machten.

Verfahren:
Mit der Sache war zunächst das Landgericht Frankfurt/Oder befasst (Az.: 14 O 257/12) und hatte die Klage als unbegründet abgewiesen. Hiergegen richtet sich die Berufung des Klägers. Der OLG-Senat führt aus, dass er nach eigenständiger Würdigung der vom Landgericht durchgeführten sowie der weiteren ergänzenden Beweisaufnahme davon überzeugt ist, dass die Kniegelenksprothese anlässlich der Operation fehlerhaft eingesetzt wurde. Als kausalen Schaden stellt der Senat eine verlängerte Behandlung um neun Monate, die Notwendigkeit einer Revisionsoperation und eine anschließende erneute Reha-Maßnahme heraus. Das OLG verurteilt die Beklagte sodann zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 10.000,- Euro und stellt weiter fest, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger auch sämtliche weiteren materiellen Kosten für Vergangenheit und Zukunft zu zahlen, die auf den Behandlungsfehler zurückzuführen sind.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ebenso eindeutig, wie das erstinstanzlich befasste Gericht die Klage als unbegründet abwies, spricht der qualifizierte zweitinstanzlich befasste OLG-Senat der Klage zu. In vielen Arzthaftungsprozessen bietet es sich an, erstinstanzliche Entscheidungen nochmals mittels Rechtsmittelgerichten hinterfragen zu lassen, so wie hier, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, heraus.

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