Schadensersatz / Schmerzensgeld
Als erfahrene Kanzlei im Medizinrecht setzen wir uns leidenschaftlich für die Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ein. Wir haben uns auf Personenschäden spezialisiert, die durch medizinische Behandlungsfehler, Verkehrsunfälle oder andere Formen von Körperverletzung entstanden sind. Gerne machen wir für Sie Ihre Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend.
Fragen & Antworten zum Thema Schadenersatz und Schmerzensgeld
Ihr Weg zur Gerechtigkeit
Sie sind nicht alleine!
Wir können Ihnen helfen, Ihre Rechte geltend zu machen. Unser erfahrenes Team von Anwälten verfügt über das Fachwissen und die Ressourcen, um Ihnen zu einer angemessenen Entschädigung zu verhelfen. Kontaktieren Sie uns noch heute.
- Kontaktformular
- modulo di contatto
- formulaire de contact
Kontaktieren Sie unsere Experten
Informationen rund um Schmerzensgeld
Generelle Informationen zum Schmerzensgeld
Unter den Begriff des Personenschadens fallen alle Rechtsgebiete, bei denen es zu einer gesundheitlichen Schädigung des Betroffenen gekommen ist, sei es durch einen medizinischen Behandlungsfehler, einen Verkehrsunfall, oder auch durch sonstige Körperverletzung, wie anlässlich einer Schlägerei, eines Hundebisses oder einer unterlassenen Verkehrssicherungsmaßnahme im Supermarkt, in dem sich ein Kunde auf dem rutschigen Boden einen Beinbruch zuzieht. Auf alle diese Fälle haben Ciper & Coll. ihren Fokus gelegt. Ciper & Coll. vertreten dabei bewusst und konsequent seit Beginn ihrer Tätigkeit die Geschädigten! Wir setzen uns für Opfer und Hilfsbedürftige ein, denen oftmals eine übermächtige Lobby der Versicherungswirtschaft entgegentritt. Die in Deutschland von Gerichten ausgeurteilten Schmerzensgeldsummen halten wir nach wie vor für völlig untersetzt! Wer selber einmal in seiner Gesundheit schwer geschädigt ist, wird erkennen, dass die bei uns zu erzielenden immateriellen Ansprüche, also Schmerzensgelder zu gering sind. Man muss nicht gleich in die USA gehen, wo teilweise utopische Summen sogenannter punitive damages beansprucht und auch durch die Schädigerseite gezahlt werden, sondern auch bei unseren europäischen Nachbarn sind die Beträge, die erzielt werden können, teilweise deutlich höher als bei uns. Hier ist die Politik und die Rechtsprechung gefordert, dieser aktuellen Lage zu begegnen und insbesondere unseriösen Regulierungsverweigerungs- und Verzögerungspraktiken der Versicherungswirtschaft Einhalt zu gebieten.
Ciper & Coll. setzen sich vehement von Beginn ihrer Tätigkeit dafür ein, dass die Schmerzensgelder, die betroffene schwerst geschädigte Opfer von der Schädigerseite erhalten, auch im angemessenen Verhältnis zu der Körperverletzung stehen. „Rüffel“ von Seiten der Gerichte, die das beanspruchte Schmerzensgeld teilweise als zu hoch erachten, nehmen wir lediglich zur Kenntnis, da die beanspruchten Summen nicht ins Blaue hinein vorgetragen sind, sondern sich ganz eindeutig am Einzelfall orientieren und die von uns begehrte Summe von uns auch als an der unteren Grenze des Angemessenen angesehen wird. Dass vielen Sachbearbeitern der Versicherungen die Beträge zu hoch erscheinen, hat uns nicht zu interessieren, da wir anwaltlich verpflichtet sind, das Beste für unsere Mandanten zu erzielen! Nicht zuletzt gibt uns unsere Erfolgs- und Prozessstatistik recht: In fast jedem der hunderte aufgeführter Fälle auf dieser Homepage stand ein erbitterter außergerichtlicher Verhandlungskampf mit einer Versicherung vorweg. Die involvierten Gutachter und Gerichte haben dem entsprechenden Sachbearbeiter oder der Sachbearbeiterin der Versicherung schon aufgezeigt, was sie von deren Meinungen hielt (s.u. Prozesserfolge).