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Landgericht Augsburg vom 06.06.24

HUK Coburg Rechtsschutzversicherung erleidet Prozessschlappe vor Landgericht Augsburg

Sachverhalt:

Die Klägerin ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Sie begehrt für das Vorgehen aus dem sogenannten "Allergan-Komplex" den Deckungsschutz für ein Vorgehen gegen zwei Schädiger mit Sitz in Paris/Frankreich. Bei diesem Komplex handelt es sich um Brustimplantate des Herstellers Allergan, die im Verdacht stehen, karzinomauslösend zu sein. Statistiken belegen eine immer höhere Anzahl von krebserkrankten Implantat Trägerinnen. Dem Hersteller wird daher ein fehlerhaftes Produkt vorgeworfen, den Implanteuren, ihre Patientinnen nicht auf die zu Ende 2018 vorgenommene Rückrufaktion des Herstellers hingewiesen zu haben. In dem hier streitgegenständlichen Verfahren geht es indes um den CE-Zertifizierer und dessen Aufsichtsbehörde, die trotz Kenntnis der Karzinomgefahr schon Jahre vorher, keine Maßnahmen getroffen zu haben, die Implantate bereits vor Dezember 2018 aus dem Verkehr zu ziehen.

Die HUK-Coburg war vorgerichtlich der Auffassung, dass es sich bei allen Vorgehen um einen einzigen Fall handeln würde, für den sie insgesamt lediglich ein einziges Mal aufzukommen habe. Im Übrigen war sie der Auffassung, dass es sich bei den Vorgehen gegen Zertifizierer und Aufsichtsbehörde in Paris um einen "Inlandsschaden" handeln würde.....

 

Verfahren:

Der Vorsitzende der befassten Landgerichtskammer hat bereits rasch ohne Umschweife der HUK Coburg zu verstehen gegeben, dass es sich bei den Vorgehen gegen die Schädiger gerade nicht um einen einzigen Fall handele, ferner dass Paris erkennbar im Ausland liege und daher auch kein Inlandsschaden vorliegen könne. Nachdem die Prozessvertreterin der Beklagten zunächst noch jegliche Bereitschaft zu einem Vergleich vermissen ließ, knickte die Beklagte schließlich doch noch ein, und verglich sich mit der Klägerin auf eine pauschale Abfindungssumme/Prozessablöse im Bereich von 20.000,- Euro für die Vorgehen in Frankreich.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Das Regulierungsverhalten der HUK Coburg Rechtsschutz-Schadenregulierung GmbH ist schlichtweg als "unseriös" zu bezeichnen! Bei der hier vorliegenden Angelegenheit handelt es sich nicht um eine Ausnahme, sondern es liegen allein der Sozietät des Prozessvertreters der Klägerin mehrere weitere vergleichbare Fälle vor, in denen mit abenteuerlicher Argumentation den Kunden dieses Versicherers der Garaus gemacht wird: Wenn es tatsächlich erforderlich ist, einem deutschen Rechtsschutzversicherer verständlich zu machen, dass Vorgehen eines in Paris ortsansässigen und zugelassenen Rechtsanwaltes gegen in Paris ansässige Schädiger "Auslandsschadenfälle" darstellen und nicht "Inlandsfälle" und auch die HUK sich an die ARB halten muss, die klarstellen, dass ein Versicherungsnehmer die Wahlrecht hat, für ein derartiges Verfahren sowohl einen in Deutschland ansässigen, als auch einen vor Ort in Paris ansässigen Rechtsanwalt zu mandatieren, ist die Bezeichnung "unseriös", noch eher verharmlosend. Ob derartige Prozesse, die jeweils zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen, die die unnötigen Zusatzkosten zu tragen haben, zu einer Imageförderung der HUK Coburg Rechtsschutz-Schadenregulierung GmbH beitragen, möge dahingestellt bleiben. Nötig hätte der Versicherer es allemal, der im Internet noch vor wenigen Wochen bei der Google-Bewertungsstatistik mit einem Durchschnitt von 1,8 von etwa eintausend Kunden und Kundinnen bereits einen unverkennbaren Denkzettel verpasst erhalten hatte.

Das scheint die HUK-Coburg aber nicht zu tangieren, zumal sie sich aktuell in einer noch tragischeren Angelegenheit vor dem Landgericht Krefeld auf offene Forderungen von über 140.000,- Euro verklagen lässt, nachdem sie den Angehörigen einer in Italien aufgrund eines vorgeworfenen groben Behandlungsfehlers verstorbenen Kundin, der mittels gerichtlichen Gutachters, eingeholt durch das Tribunale di Napoli, bereits vor einem Jahr bestätigt wurde, die Zahlung der erforderlichen Kosten verweigert, so Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, Avocat au Barreau de Paris, avvocato stabilito Milano.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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