Arbeitsrecht - Kündigungsschutzrecht: Prozessschlappe für vormals freiberuflich tätigen Rechtsanwalt, LArbG Düsseldorf, Az.: 13 Sa 4/20
Chronologie:
Ein Rechtsanwalt aus Norddeutschland musste nun beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf eine herbe Prozesspleite hinnehmen, nachdem er zuvor davon ausgegangen war, ihm hätten gegen seinen ehemaligen Auftraggeber noch Ansprüche im deutlich fünfstelligen Eurobereich zugestanden. Der ehemalige freiberuflich tätige Anwalt war nach seiner fristlosen Kündigung und Entfernung aus den Kanzleiräumen des Ex-Auftraggebers, die nur mittels polizeilicher Hilfe gelang, der Auffassung gewesen, ihm stünden aus seiner einstigen Tätigkeit noch erhebliche Honorarforderungen zu, die er u.a. in einem gegen ihn noch anhängigen Strafverfahren auf etwa 50.000,- Euro beziffert hatte. Der ehemalige Auftraggeber trug indes vor, mit seiner bereits erzielten Vergleichssumme aus dem vorangegangenen Kündigungsschutzprozess in Höhe von 30.000- Euro bereits angemessen und abschließend abgefunden worden zu sein.
Verfahren:
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine umfangreiche Beweisaufnahme vorgenommen und sodann im Wege eines Teilurteils entschieden, dass dem Kläger lediglich zwei Teilbeträge in Höhe von 133,32 Euro sowie 25,94 Euro, insgesamt mithin 159,26 Euro zustehen. Im Übrigen solle noch weiterer Beweis erhoben werden über Kleinstbeträge, die im Ergebnis zu einer weiteren Position von rund 200,- Euro führen könnten, allerdings noch strittig sind. Mit eindrucksvoller Diktion zeigt das Gericht dem Kläger somit auf, auf welchen abwegigen Wunschvorstellungen sein Begehren beruhte. Bereits in der anberaumten mündlichen Sitzung hatte der Vorsitzende klargestellt, dass auch die von ihm noch weiter bezifferte Summe von 20.000,- Euro eine "Mondforderung" sei. Eine Revision gegen die Entscheidung hat das Gericht nicht zugelassen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Frust und Enttäuschung über eine Entlassung können sich auf vielfältige Art und Weise manifestieren. In Einzelfällen wird aber schon einmal deutlich über das Ziel hinausgeschossen, wie in der vorliegenden Sache, in der der Anwalt von Wunschvorstellungen beherrscht wird, die völlig fern jeder Realität liegen. Auch seine zahllosen ebenso verzweifelten, wie zweifelhaften Agitationen gegen seinen Ex-Auftraggeber verliefen nahezu sämtlichst im Sande, er allerdings muss sich auf der anderen Seite warm anziehen und in mehreren strafrechtlichen Verfahren verantworten. Für das streitgegenständliche Verfahren bedeutet das für ihn jedenfalls einen Zusatzkostenaufwand für gegnerische Anwalts-, sowie Gerichtskosten im deutlich vierstelligen Bereich, stellt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht klar.