Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Psychotherapie führt zu lebensbedrohlicher Situation, LG Aachen, Az.: 11 O 453/19
Chronologie:
Die Klägerin befand sich über mehrere Jahre hinweg in psychotherapeutischer Behandlung beim Beklagten. Im Rahmen dieser Therapie kam es zu einem Vertrauensbruch, der die Klägerin in eine derartige Retraumatisierung führte, dass sie Suizidgedanken entwickelte und einen Suizidversuch unternahm.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat den Parteien angeraten, diese Angelegenheit mittels einer Mediation, also einem Güterichterverfahren zu einem gütlichen Ergebnis zuzuführen, worauf sich diese einließen. Im Rahmen dieses sodann vorgenommenen Mediationsverfahrens haben sich die Parteien schlussendlich auf eine angemessene Abfindungssumme zur Gesamtabgeltung geeinigt, um Rechtsfrieden zu erzielen. Über den Vergleich wurde Stillschweigen vereinbart.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemielage bietet sich ein Mediationsverfahren in den Fällen des Arzthaftpflichtprozesses an und kann schnell und relativ unbürokratisch zu einem für alle Parteien zufriedenstellenden Ergebnis führen, so wie hier. Dieses sorgt auch zur Entlastung der Gerichtsbarkeit halten Rechtsanwälte D.C. Mahr LLM und Dr D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht fest.