Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Entfernung einer Drainage bei Pankreaspseudozyste, 10.000,- Euro, LG Aachen, Az.: 11 O 286/16
Chronologie:
Der Kläger litt unter rezidivierenden Oberbauchschmerzen, die als Pankreatitis diagnostiziert wurden. Auch lag ein Gallenstein vor, der in der Klinik der Beklagten entfernt wurde, wobei eine Drainage zwischen Bauchspeicheldrüse und Magen angelegt wurden. Nach deren Entfernung traten postoperativ Beschwerden auf. Eine Revisionsoperation war erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat zu dem Vorfall ein Sachverständigengutachten eingeholt, das im Ergebnis u.a. einen Befunderhebungsfehler im Vorfeld der Drainageentfernung hervorhob. Schon im Vorfeld der Klage war der MDK der AOK Rheinland zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt. Das Landgericht Aachen hat den Parteien daraufhin einen Vergleich über 10.000,- Euro angeraten, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Versicherer der Beklagten war im Vorfeld des Verfahrens nicht bereit gewesen, die Angelegenheit zu regulieren, so dass der Kläger gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen musste, stellt die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki fest.