Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Probleme nach arthroskopischer Resektion des Außenmeniskus, LG Aachen, Az.: 11 O 136/16
Chronologie:
Die Klägerin befand sich aufgrund einer Schmerzsymptomatik im linken Knie in Behandlung bei der Beklagten. Diagnostiziert wurden ein Korbhenkelriss des Außenmeniskus, ein Kniegelenkserguss und eine Pan-Chondropathie, eingehend mit femoropatellarer Instabilität. Nach Vornahme der Arthroskopie traten erhebliche Beschwerden ein. Diese dauerte anstatt der avisierten 45 Minuten insgesamt 250 Minuten. Sodann verblieb die Patientin vier Tage in stationärer Behandlung. Der Beklagten werden Behandlungs- und Aufklärungsfehler vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Aachen hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisch-unfallchirurgisches Gutachten eingeholt. Kritisch zu hinterfragen war insbesondere die intraartikuläre Applikation von Lokalanästhetika. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich vorgeschlagen, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in diesem Fall wird wieder deutlich, dass die Gebiete der Orthopädie in der Arzthaftung besonders haftungsträchtig sind. Fehlgeschlagene Knie- und Hüftoperationen stellen statistisch gesehen die meisten Fälle dar, in denen es zu Komplikationen kommen kann. Fraglich ist in solchen Fällen immer, welche konkreten Schäden aufgrund einer nicht lege artis Behandlung eingetreten sind, meint Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.