Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Neurologische Defizite nach fehlbehandeltem Schlaganfall, 50.000,- Euro, LG Ansbach, Az. 2 O 1062/19
Chronologie:
Der Kläger litt im November 2018 unter plötzlich auftretenden Lähmungserscheinungen und wurde notfallmäßig in die Klinik der Beklagten eingewiesen. Dort vergingen zunächst zwei Stunden, bevor mit den Untersuchungen begonnen wurde. Trotz der Symptomatik unterließen die Behandler u.a. eine Hinzuziehung eines Neurologen und die Einleitung einer Lysetherapie. Seit dem Vorfall leidet der Kläger unter neurologischen Beschwerden.
Verfahren:
Das Landgericht Ansbach hat zu dem Vorfall ein neurologisches Fachgutachten eingeholt, das die erhobenen Vorwürfe der konsequenten und zügigen Diagnostik bestätigte. Auch ein von Beklagtenseite angefordertes Ergänzungsgutachten, sowie die persönliche Anhörung des Sachverständigen hatten kein anderes Ergebnis zur Folge, so dass das Gericht den Parteien einen Vergleich in Höhe von rund 50.000,- Euro unterbreitete, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Falle des plötzlichen Auftretens neurologischer Ausfälle ist generell ohne Zeitverzögerung von Behandlerseite zu prüfen, ob ein Schlaganfall vorliegt. In diesem Falle besteht ein Zeitfenster von lediglich einigen Stunden, um noch eine sogenannte Lysetherapie vorzunehmen, damit die eingetretenen Gesundheitsschäden sich nicht manifestieren. Die verglichene Summe stellt einen angemessenen Ausgleich für die erlittenen Gesundheitsschäden des Klägers dar, stellen D.C.Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.