Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Hüftoperation nach Inlaybruch, 20.000,- Euro, LG Arnsberg, Az.: I-1 O 506/20
Chronologie:
Die Klägerin erhielt in 2000 eine Hüftprothese. In der Folge kam es zu einem Bruch des Inlays zwischen dem Hüftpfannenimplantat und dem künstlichen Hüftkopf, woraufhin die Klägerin bei der Beklagten vorstellig wurde. Es war eine operative Behandlung erforderlich, postoperativ traten allerdings Beschwerden auf, so dass eine Revisionsoperation notwendig wurde.
Verfahren:
Das Landgericht Arnsberg hat das Geschehen mittels eines fachorthopädischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellt der befasste Sachverständige sowohl bei der Alternativaufklärung, wonach ein einfacher Inlaywechsel möglich gewesen wäre, als auch in der operativen Behandlung selber Versäumnisse fest, die er sogar als grob fehlerhaft, mithin schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar bezeichnet. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleichsvorschlag von 20.000,- Euro unterbreitet, dem diese nähergetreten sind.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen hängt der Ausgang in der Regel von der Einschätzung des gerichtlich bestellten Gutachters ab. Daher ist es wichtig, dass es sich bei dem Gutachter um einen besonders qualifizierten Experten auf seinem Fachgebiet handelt, wie hier im Fachgebiet der Orthopädie. Ein derart qualifizierter Sachverständige hat auch keinerlei Bedenken, schonungslos seine Auffassungen kundzutun, begrüßen Rechtsanwälte D.C.Mahr und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.