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Landgericht Berlin - vom 01.05.2017 vom 01.05.17

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Sudecksche Erkrankung nach Handgelenksoperation, LG Berlin, Az.: 36 O 36/14

Chronologie:
Die Klägerin litt unter starken Schmerzen im linken Handgelenk und begab sich in die Klinik der Beklagten. Hier riet man ihr zu einer Teilversteifung, die operativ erfolgte. Postoperativ entwickelte sich eine Sudecksche Erkrankung.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein handchirurgisches Sachverständigengutachten sowie eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme eingeholt. Im Anschluss an die mündliche Verhandlung riet das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung über einen vierstelligen Betrag an.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei dem Vergleichsvorschlag ging das Gericht im Wesentlichen davon aus, dass ein Aufklärungsfehler im Raume stand. Danach sei die Klägerin nicht hinreichend über eine mögliche Sudecksche Erkrankung informiert worden, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 78.000,00 € Schmerzensgeld nach Verwechslung einer Sehnenruptur mit einem Muskelfaserriss

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: fehlerhafte Auswertung von CT-Bildern führt zu Tod der Klägerin

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Versäumnis der weiteren Befunderhebung durch 3 verschiedene Ärzte führt zu Tod des Erblassers

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