Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verbleiben der Spitze eines Wurzelinstruments im Zahnhals, LG Berlin, Az.: 13 O 17/19
Chronologie:
Der Kläger begab sich in die zahnärztliche Behandlung beim Beklagten. Dieser nahm eine Wurzelbehandlung vor, anlässlich derer eine Pfeilenspitze des Wurzelinstrumentes im Wurzelkanal verblieb. Diese zahnärztliche Behandlung wird als fehlerhaft vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines zahnärztlichen Fachgutachters hinterfragen lassen. Im Ergebnis waren einige Punkte im Ansatz als fehlerhaft anzusehen, es wäre aber eine weitergehende umfassende Beweisaufnahme notwendig geworden, so dass das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung anriet, der diese sodann auch nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die in dieser Angelegenheit verglichene Abfindungssumme entspricht dem Risiko beider Parteien am Ausgang des Verfahrens und richtet sich insbesondere auch nach den erlittenen Gesundheitsschäden, stellen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht D.C.Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM fest.