Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene "Brazilian Butt Lift Operation", LG Berlin, Az.: 13 O 257/17
Chronologie:
Die Klägerin unterzog sich in der Klinik der Beklagten einer sogenannten "Brazilian Butt Lift Operation". Hierbei handelt es sich um eine Straffung des Gesäßes mit Eigenfett. Postoperativ stellte sich eine massive Asymmetrie an den Stellen der Fettabsaugung dar, da diese ungleichmäßig erfolgte.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines medizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter die eingetretene Asymmetrie als fehlerhaft verursacht heraus, woraufhin das Landgericht Berlin den Parteien zu einer gütlichen Einigung über 6.500,- Euro anriet, die diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Diese Art der Operation erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Sie gilt als effektiv und komplikationsarm. Nichtsdestotrotz kann es auch hierbei zu Fehlern kommen, so wie hier, die zu einem angemessenen Schmerzensgeldanspruch des Patienten führen, meinen Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.