Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Hörprobleme nach akuter Mastoiditis, LG Berlin, Az.: 6 O 119/16
Chronologie:
Die Klägerin begab sich nach einem unerwarteten Hörverlust auf dem rechten Ohr in die Behandlung bei der Beklagten. Es wurde eine Ohreninfektion festgestellt und diese antibiotisch therapiert.
Da sich die Symptome verschlimmerten, es traten u.a. auch Gleichgewichtsprobleme auf, begab sie sich in stationäre Behandlung, wo sodann eine akute Mastoiditis diagnostiziert wurde. Die verzögerte Diagnose wird als fehlerhaft vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorfall mittels eines Hals-Nasen-Ohrenärztlichen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Das gutachterliche Ergebnis war nicht ganz eindeutig, so dass das Gericht den Parteien einen Vergleich anriet, über dessen Abschluss die Parteien noch Bedenkzeit erbaten.
Anmerkungen von Ciper & Coll:
In vielen arzhaftungsrechtlichen Verfahren sind die vom Gericht eingeholten Fachgutachten im Ergebnis nicht eindeutig. In derartigen Fällen bieten sich Vergleiche an, die die Risiken beider Parteien für einen weiteren Verlauf des Prozesses berücksichtigen. Im Zweifel lässt sich durch den Abschluss eines Vergleiches der Rechtsfrieden herstellen, meinen Rechtsanwalt D.C.Mahr, LLM und Dr D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.