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Landgericht Berlin vom 14.02.2020 vom 14.02.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Metastasenbildung nach nicht erkanntem Pankreaskopfkarzinom, LG Berlin, Az: 6 O 73/15

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Kläger litt unter Magen- und Darmproblemen. Es zeigte sich auch Blut im Stuhl. Im Rahmen einer Magen- und Darmspiegelung stellten sich Magengeschwüre und ein Helicobacter-Bakterienbefall heraus, die medikamentös behandelt wurden. Einige Monate später entwickelte sich beim Patienten ein Gelbsuchtanfall. Nunmehr diagnostizierten die behandelnden Ärzte auch ein bereits metastasiertes Pankreaskopfkarzinom mit Obstruktion des Ductus hepaticus communis und Aszites, an dessen Folgen der Patient schließlich verstarb.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu den Vorfällen zwei fachärztliche Gutachten erstellen lassen. Im Ergebnis wurde die Frage, ob eine frühere Diagnose des Karzinoms, mit entsprechender Therapie den Schadenseintritt hätte verhindern können, nicht klar beantwortet. Das Gericht hat den Parteien daher einen Vergleich im vierstelligen Bereich angeraten, den diese akzeptierten. Die Gesamtschadensumme liegt im deutlich fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftpflichtprozessen kommen gerichtlich bestellte Gutachter zuweilen zu nicht klaren Ergebnissen. In solchen Fällen holen die Gerichte sodann weitere Gutachten ein, so wie im vorliegenden Fall auch. Kommen aber auch diese Gutachten nicht zu eindeutigen Konstatierungen, ist es zur Vermeidung einer weiteren umfangreichen Beweisaufnahme und damit auch zur Belastung der Gerichtsbarkeit sinnvoll, dass sich die Parteien auf einen Vergleich einigen. Das Gericht ist dann gefordert, eine konkrete Abfindungssumme zu beziffern und den Parteien den Abschluss eines Vergleichs über diese Summe anheimzustellen, was oft auch funktioniert, wie im vorliegenden Fall, stellen D.C. Mahr LLM und Dr D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht, heraus.

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