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Landgericht Berlin vom 15.05.2019 vom 15.05.19

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Magenbypass Operation, LG Berlin, Az.: 6 O 207/16

Chronologie:
Die Klägerin litt an einer pathologischen Adipositas III. Grades und unterzog sich deswegen einer Magenbypass Operation. Postoperativ traten Komplikationen auf, wie etwa eine Dünndarmischämie. Der Behandlerseite wird eine nicht lege artis vorgenommene Operation vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein Gutachten eines Facharztes für Viszeralchirurgie erstellen lassen, worin die Fehlerhaftigkeit konstatiert wurde. Darauf riet das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im hohen vierstelligen Bereich an, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Rund sieben Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall kommt die geschädigte Patientin nunmehr doch noch zu ihrem Recht. Derartige Zeiträume zwischen Ereignis und Erledigung stellen im Bereich der Arzthaftung oft die Normalität dar, meint D.C.Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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