Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlerhafte Cortisontherapie bei M. Hodgkin, 70.000,- Euro, LG Berlin, Az.: 8 O 68/18
Chronologie:
Der Kläger litt seit September 2015 unter anhaltendem Husten und begab sich in die Praxis des Beklagten, der lediglich eine Sarkoidose diagnostizierte. Nach Verschlechterung des Gesamtzustandes stellte sich der Kläger mehrfach erneut vor. Erst im August 2016 wurde bei ihm ein zwischenzeitlich fortgeschrittenes Hodgkin Lymphom festgestellt, das einer sofortigen Chemotherapie bedurfte und unter deren Folgen der Kläger auch heute noch erheblich leidet.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorfall gutachterlich überprüfen lassen. Der befasste Gutachter stellte (erst) anlässlich seiner persönlichen Befragung im Beweisaufnahmetermin klar, dass eine Cortisontherapie bei einer derartigen Diagnose nicht fachgerecht sei. Die Parteien haben sich daraufhin auf eine Abfindungssumme von pauschal 70.000,- Euro geeinigt.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Besonderheit in diesem Fall war, dass der befasste Gutachter schriftlich lediglich fünf Seiten lang zu den komplexen medizinischen Dingen Stellung bezog, woraufhin die Prozessvertreter des Klägers gegen ihn einen Befangenheitsantrag stellten. Erst anlässlich seiner persönlichen Anhörung wurde er dann genauer und stellte die Fehlerhaftigkeit der Behandlung klar heraus, so dass die Parteien einen gütlichen Abschluss erzielen konnten. Diese Konstellation ist in Arzthaftungsprozessen sehr selten, stellen D.C. Mahr LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht heraus.