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Landgericht Berlin vom 21.12.2018 vom 22.12.18

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fußheberparese nach Bandscheibenvorfall, 15.000,- Euro, LG Berlin, Az.: 35 O 189/12

Chronologie:
Die Klägerin begab sich nach einem Bandscheibenvorfall Anfang 2011 in die Behandlung der Beklagten. Es wurde ein Bandscheibenmassenvorfall in Höhe LWK 4/5 links diagnostiziert und operativ behandelt. Postoperativ litt die Klägerin unter anderem unter einer Fußheberparese, Inkontinenz und Schmerzsymptomatik.

Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall zunächst ein neurochirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt, das eine Fehlerhaftigkeit der Behandlung konstatierte. Sodann holte das Gericht noch ein orthopädisches Gutachten ein. Im Ergebnis schlug das Gericht angesichts der nur geringen Schadenfolgen, die auf dem Fehler beruhten, einen Vergleich von 15.000,- Euro vor, den die Parteien akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Diese komplexe arzthaftungsrechtliche Angelegenheit dauerte nun rund acht Jahre an. Derart lange Zeiträume sind im Bereich der Arthaftung zwar nicht der Regelfall, aber kommen immer wieder vor, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

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