Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Verspätete Darmkrebsdiagnose durch Nichtbestimmung der Eisenparameter, LG Berlin, Az.: 5 O 359/19
Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient wurde von seinem Hausarzt in die Klinik der Beklagten verwiesen, wo diagnostische Maßnahmen vorgenommen wurden. Erst nach erheblichem Zeitablauf diagnostizierten die Mediziner Darmkrebs, der schon so weit fortgeschritten war, dass er inoperabel war und an dessen Folgen er sodann verstarb. Die Ehefrau des Patienten betreibt das vorliegende Verfahren als legitimierte Rechtsnachfolgerin des Verstorbenen.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat den Vorgang mittels fachmedizinischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter u.a. heraus, dass die korrekte Diagnosestellung einer Darmkrebserkrankung aufgrund einer seh rasch auf die Diagnose einer myeloproliferativen Neoplasie verengten Differentialdiagnostik und eine fehlerhaft nicht erfolgte Bestimmung der Eisenparamenter zum Ausschluss einer Eisenmangelanämie erst mit einer Verzögerung von einigen Wochen erfolgt ist. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich vorgeschlagen. Die Gesamtschadensumme liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verspätete Karzinomdiagnosen haben oft gravierende Konsequenzen. Fraglich ist in derartigen Fällen immer, ob die Verspätung kausal für den letalen Ausgang gewesen sind. In der Regel ist das auch der Fall, vereinzelt wird gutachterlich indes auch konstatiert, dass auch bei rechtzeitiger Diagnose kein anderes Ergebnis erzielt worden wäre, stellt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.