Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandelte instabile Trümmerfraktur des rechten Ringfingers, LG Berlin, Az. 5 O 187/21
Chronologie:
Die Klägerin zog sich anlässliches eines Sturzes eine Trümmerfraktur des rechten Ringfingers zu und stellte sich in der Praxis der Beklagten vor, wo eine Böhler-Schiene angelegt wurde. Da die Klägerin wochenlang über weitere Schmerzen klagte, begab sie sich in der Folge noch mehrfach zur Beklagten, die eine physikalische Therapie verordneten. Erst nach Ablauf weiterer Wochen suchte die Klägerin eine Klinik auf, in deren Abteilung für Handchirurgie sodann ein operativer Eingriff vorgenommen werden musste.
Verfahren:
Das Landgericht Berlin hat zu dem Vorfall ein Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses über 73 Seiten lange Gutachten konstatierte im Ergebnis eine fehlerhafte, beziehungsweise verspätete Diagnostik. Entsprechende Untersuchungen hätten laut dem Sachverständigen zu einem reaktionspflichtigen Befund geführt. Das Landgericht schloss sich im Wesentlichen diesen Konstatierungen an und schlug den Parteien einen angemessenen Vergleich vor, der die Leidenszeit und notwendig gewordene Operation berücksichtigte. Der Gesamtstreitwert liegt im deutlich fünfstelligen Bereich.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Der Vergleichsvorschlag des Gerichtes beinhaltet auch den Hinweis, dass für eine zusätzliche Schmerzensgeldrente kein Raum sei, da der Sachverständige die erlittenen Bewegungseinschränkungen der Klägerin als nicht schwerwiegend ansah. Die Parteien haben noch Gelegenheit, dem Vergleichsvorschlag zu widersprechen, stellt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.