Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene Spondylodese im Segment L4/L5, 25.000,- Euro, LG Bielefeld, Az: 4 O 89/14
Chronologie:
Der Kläger begab sich wegen Beschwerden im Wirbelsäulenbereich in die Klinik der Beklagten, wo eine versteifende Wirbelsäulenoperation in Form einer Spondylodese im Bereich L4/L5 vorgenommen wurde. Unmittelbar nach dem Eingriff zeigte sich bei ihm eine Fußheberparese auf der linken Seite. Eine Revisionsoperation war erforderlich. Die Parese verblieb indes.
Verfahren:
Das Landgericht Bielefeld holte zu dem Vorfall ein neurochirurgisches Sachverständigengutachten ein. Nachdem der Gutachter insbesondere die groben Fehllagen der Schrauben durch den Operateur bemängelte, schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich über pauschal 25.000,- Euro vor.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nach obergerichtlicher Rechtsprechung sind neurologische Ausfälle infolge einer Wirbelsäulenoperation unmittelbar abzuklären, um eine dauerhafte Schädigung des Nervenkanals zu vermeiden. Auch dies war in der vorliegenden Sache nicht der Fall, so dass das Gericht den angemessenen Pauschalbetrag vorschlug, meinen der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach LLM, sowie Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht.