Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Läsion des Nervus peroneus nach Plattenosteosynthese des Ischia rechts, LG Bochum, Az.: I - 6 O 159/16
Chronologie:
Die Klägerin ließ sich in 2011 eine Hüfttotalendoprothese implantieren. Nachfolgend entwickelte sich eine Pseudoarthrose im Bereich der 3-fach Beckenosteotomie, so dass in 2014 eine Verplattung des Sitzbeines erfolgte. Hierbei kam es zu einer Läsion des Nervus peroneus, wodurch die Klägerin sturzanfällig wurde. Der Behandlerseite wird eine nicht lege artis vorgenommene Operation, sowie eine unzureichende Risikoaufklärung vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Bochum hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisch-fachchirurgisches Gutachten erstellen lassen, das im Ergebnis zu einer nicht ausreichenden Risikoaufklärung kam. Das Landgericht hat den Parteien sodann einen Vergleich von rund 10.000,- Euro zur Gesamtabfindung vorgeschlagen, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In Arzthaftungsprozessen wird oftmals auch die Frage der Aufklärungsfehler thematisiert, so wie hier. Ist diese nicht umfassend und hinreichend erfolgt und hätte die geschädigte Patientin eine Alternative zu der vorgenommenen Behandlung gehabt, führt dieser Aufklärungsmangel in der Regel zu einem Prozesserfolg der Klägerseite, konstatiert RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.