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Landgericht Bochum vom 05.04.2022 vom 05.04.22

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlbehandlung einer akuten Appendizitis, 10.000,- Euro, LG Bochum, Az.: I - 6 O 256/20

Chronologie:

Bei der Klägerin stellten sich im Oktober 2019 plötzliche erhebliche Bauchschmerzen ein, so dass die sie mit Hilfe ihrer Tochter die Klinik der Beklagten aufsuchen musste. Am Krankenhauseingang kam es zu einem Kollaps der Klägerin. Laborwerte waren deutlich erhöht. Weitergehende Diagnosen unterblieben und sie wurde entlassen. In der Folgezeit verschlechterte sich ihr Zustand. Eine notfallmäßig Aufnahme in einer anderen Klinik war erforderlich, wo festgestellt wurde, dass bei der Klägerin eine seit mehreren Wochen unbehandelte Appendizitis bestand, die bereits zu einer schweren Peritonitis geführt hatte.

Verfahren:

Das Landgericht Bochum hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der befasste Sachverständige u.a. fest, dass in der akuten Notfallsituation keine Abdomensonografie vorgenommen werden musste, das hätte indes in den Folgetagen zwingend erfolgen müssen. Als kausal eingetretenen Schaden benennt er eine doppelte Operation. Das Gericht hat den Parteien daraufhin zu einer gütlichen Einigung über rund 10.000,- Euro angeraten, dem diese nähergetreten sind.

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Eine Peritonitis stellt eine schwerwiegende und lebensbedrohliche Situation für den betroffenen Patienten dar. Die Klägerin ist daher noch glimpflich davongekommen, allerdings stellt sich schon die Frage, weshalb ein derart eindeutiger Vorgang tatsächlich noch einer gerichtlichen Aufarbeitung bedarf, anstatt dass der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht bereits vorgerichtlich eine Regulierungsabsicht hatte, meinen Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht D.C.Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM.

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