Zum Hauptinhalt
Landgericht Bochum vom 07.06.2018 vom 07.06.18

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Spinalabszess mit Querschnittssyndrom, Harn- und Stuhlinkontinenz, 100.000,- Euro, LG Bochum, Az.: I – 6 O 189/14

Chronologie:
Der Kläger begab sich aufgrund einer Prostataerkrankung, die eine Operation erforderte, in die Klinik der Beklagten. Postoperativ traten schwerwiegende Komplikationen ein: So entwickelte sich ein Spinalabszess und eine hochgradige, linksbetonte Parese der unteren Extremitäten, sowie eine Harn- und Stuhlinkontinenz.

Verfahren:
Bereits vor dem Verfahren war die Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit dem Vorfall befasst und war im Ergebnis zu einer eindeutigen Fehlbehandlung im Krankenhaus der Beklagten gekommen. Die involvierten gerichtlichen Gutachter für Urologie und Orthopädie stellten zunächst entgegen den Ausführungen der Schlichtungsstelle heraus, dass die Behandlung nicht fehlerhaft gewesen sei. Hiergegen sind die Prozessvertreter des Klägers massiv und mit klarer Diktion und hochqualifizierter medizinischer Expertise vorgegangen, so dass der vom Gericht bestellte habilitierte Sachverständige für Orthopädie das erstellte Gutachten seines Oberarztes revidieren musste. Der Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über pauschal 100.000,- Euro vorgeschlagen, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Gerade in denjenigen Fällen, in denen es für den Betroffenen um erhebliche Gesundheitsschäden geht, sind Gutachten, die qualitativ auf Bedenken stoßen, zu hinterfragen, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest. Auch in dieser Sache ist einmal mehr bedauerlich, dass der Haftpflichtversicherer der Beklagten nicht schon im Vorfeld der Klage aufgrund der Konstatierung der Schlichtungsstelle der Ärztekammer einen Regulierungsvorschlag unterbreitete. Die Zusatzkosten für das Verfahren gehen zu Lasten der Versichertengemeinschaft.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Spinalabszess mit Querschnittssyndrom, Harn- und Stuhlinkontinenz, 100.000,- Euro, LG Bochum, Az.: I – 6 O 189/14

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen