Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Komplikationen nach Verhütungsmaßnahme, LG Bochum, Az.: I - 6 O 137/18
Chronologie:
Die Klägerin ließ sich bei der Beklagten zwecks Verhütung einen IUB Kupferperlen-Ball einsetzen, anlässlich dessen die Gebärmutter perforiert wurde. Es kam infolgedessen neben weiteren Gesundheitsproblemen auch zu Verdauungsstörungen und erheblichen Schmerzen.
Verfahren:
Das Landgericht Bochum hat zu dem Vorfall ein gynäkologisches Sachverständigengutachten eingeholt. Laut Gutachten ist der IUB unter anderem nicht richtig eingelegt worden. Das Landgericht Bochum hat aufgrund dieser Konstatierung den Parteien zu einem Vergleich im deutlich vierstelligen Bereich angeraten. Diesem Vergleichsvorschlag sind die Parteien nähergetreten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei gerichtlichen Vergleichsvorschlägen haben die Parteien in der Regel einen Überlegungszeitraum, dem Vergleichsvorschlag näherzutreten, oder diesen abzulehnen. Eine Ablehnung kann allerdings für beide Seiten dazu führen, dass sich eine Entscheidung zu einer für den Ablehnenden ungünstigeren Richtung entwickelt. Dieser Gefahr müssen sich Parteien in einem Arzthaftungsprozess jeweils vor Augen führen, meint Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. D.C.Ciper LLM.