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Landgericht Bonn – vom 01.09.2017 vom 02.09.17

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Lungenembolie und massiver Hirninfarkt nach Herzkatheteruntersuchung, LG Bonn, Az.: 9 O 287/15

Chronologie:
Der zwischenzeitlich verstorbene Patient stellte sich wegen Herzproblemen in der Klinik der Beklagten vor. Während einer Herzkatheteruntersuchung kam es zu einer Lungenembolie. Im weiteren Verlauf trat ein massiver Hirninfarkt ein, kurze Zeit später verstarb der Patient. Den behandelnden Ärzten wird ein fehlerhaftes Diagnose- und Therapiemanagement vorgeworfen.

Verfahren:
Das Landgericht Bonn hat den Vorfall umfassend gutachterlich hinterfragen lassen. Der gerichtlich bestellte Gutachter kommt im Ergebnis zu einigen ärztlichen Versäumnissen, woraufhin das Gericht den Parteien zu einem Vergleich im vierstelligen Eurobereich angeraten hat.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Aufgrund der nur geringen Leidenszeit sind die möglichen Ansprüche für die Hinterbliebenen sehr gering. Der zeitnahe Eintritt der Todes führt in Deutschland zu keinem nennenswerten Schmerzensgeldanspruch, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Lungenembolie und massiver Hirninfarkt nach Herzkatheteruntersuchung, LG Bonn, Az.: 9 O 287/15

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