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Landgericht Bonn vom 09.04.2021 vom 09.04.21

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Querschnittslähmung nach thorakaler Schmerzsymptomatik und Aortendissektion, LG Bonn, Az.: 9 O 173/19

Chronologie:
Der Kläger wurde in 2015 wegen einer ausgeprägten thorakalen Schmerzsymptomatik und Lähmungserscheinung beider Beine in die Klinik der Beklagten eingeliefert. Es erfolgte Röntgendiagnostiken und bildgebende Diagnostik mittels MRT und CT. Diese Maßnahmen werden als verspätet vorgenommen vorgeworfen.

Verfahren:
Vor gerichtlicher Inanspruchnahme waren sowohl die Schlichtungsstelle der zuständigen Ärztekammer, als auch der Medizinische Dienst der Krankenkasse des Klägers mit der Begutachtung des Vorfalles betraut gewesen und waren zu gegensätzlichen Ergebnissen gekommen. Das Landgericht Bonn hat sodann ein weiteres fachmedizinisches Gutachten eingeholt und in der Folge ein weiteres Ergänzungsgutachten. Nach Beratung wies die Kammer die Parteien darauf hin, dass im Hause der Beklagten nicht alles optimal gelaufen sei, ob diese Fehler allerdings zu einer entsprechenden Verurteilung ausreichen würden, sei unklar. Das Gericht regte daher eine gütliche Einigung zur Zahlung eines einmaligen Pauschalbetrages an. Diesem Vorschlag sind die Parteien sodann nähergetreten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsangelegenheiten sind oftmals komplex und nicht immer einwandfrei aufklärbar. Wenn Zweifel überwiegen, regen Gerichte gerne gütliche Einigungen an, so wie im vorliegenden Fall, was zum Rechtsfrieden führen kann und die Gerichtsbarkeit vor möglichem erheblichen Zusatzaufwand bewahren. Die Vergleichssumme orientiert sich an der Höhe des jeweiligen Prozessrisikos, stellen D.C.Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM, beide Rechtsanwälte für Medizinrecht klar.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 26.000 € Schmerzensgeld und monatliche Rentenzahlung durch Unfallversicherung nach Arbeitsunfall

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Geburtsschadensrecht: 2,5 Mio. Euro nach verspäteter Sectio mit Schwerstschäden

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Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Querschnittslähmung nach thorakaler Schmerzsymptomatik und Aortendissektion, LG Bonn, Az.: 9 O 173/19

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