Zum Hauptinhalt
Landgericht Bonn vom 31.01.2022 vom 31.01.22

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Komplikationen anlässlich Periduralanästhesie bei Saugglockenentbindung, LG Bonn, Az.: 3 O 242/19

Chronologie:

Die Klägerin stellte sich zur Entbindung in der Klinik der Beklagten vor. Wegen erheblichen Schmerzen erhielt sie PDA-Injektionen. Der Maßgabe der anwesenden Hebammen aufzustehen, kam sie nach, fiel dabei aber ungebremst zu Boden, knickte mit dem linken Fuß um und entwickelte eine langandauernde Beschwerdepersistenz. Ein MRT ergab einen operationsbedürftigen Knorpelschaden.

 

Verfahren:

Das Landgericht Bonn hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisches und ein gynäkologisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis wurde das Sturzereignis anlässlich des Geburtsvorganges als kritisch angesehen. Hierbei ging die befasste Arzthaftungskammer zu Lasten der Beklagten von einem vollbeherrschbaren Risiko aus und riet den Parteien zu einer gütlichen Einigung, der diese nähertraten. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.

 

Anmerkungen von Ciper & Coll.

Rund sechs Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall erhält die Klägerin nunmehr noch eine pauschale Entschädigungssumme, die der Verarbeitung der Angelegenheit Rechnung trägt. Geburtseinleitungen sind oft hochkomplexe Vorgänge, in denen es auch zu derartigen Gesundheitsschäden kommen kann, wie im vorstehenden Fall. Der Geburtsvorgang an sich war hingegen nicht zu beanstanden, stellen Rechtsanwälte D.C. Mahr und Dr D.C. Ciper LLM klar.

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: 60.000,00 € Schmerzensgeld nach unnötigem Wechsel einer intakten Hüftprothese

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Läsion im Schulterbereich nach Mobilisation durch Beklagten

ARAG SE erleidet einmal mehr Prozessschlappe vor OLG Düsseldorf, Az. I - 4 U 127/24, 40.000,00 Euro

Weitere Prozesserfolge laden...

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Komplikationen anlässlich Periduralanästhesie bei Saugglockenentbindung, LG Bonn, Az.: 3 O 242/19

Cookie-Einstellungen
Auf dieser Website werden Cookie verwendet. Diese werden für den Betrieb der Website benötigt oder helfen uns dabei, die Website zu verbessern.
Alle Cookies zulassen
Auswahl speichern
Individuelle Einstellungen
Individuelle Einstellungen
Dies ist eine Übersicht aller Cookies, die auf der Website verwendet werden. Sie haben die Möglichkeit, individuelle Cookie-Einstellungen vorzunehmen. Geben Sie einzelnen Cookies oder ganzen Gruppen Ihre Einwilligung. Essentielle Cookies lassen sich nicht deaktivieren.
Speichern
Abbrechen
Essenziell (1)
Essenzielle Cookies werden für die grundlegende Funktionalität der Website benötigt.
Cookies anzeigen
Statistik (2)
Statistik Cookies tracken den Nutzer und das dazugehörige Surfverhalten um die Nutzererfahrung zu verbessern.
Cookies anzeigen