Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Komplikationen anlässlich Periduralanästhesie bei Saugglockenentbindung, LG Bonn, Az.: 3 O 242/19
Chronologie:
Die Klägerin stellte sich zur Entbindung in der Klinik der Beklagten vor. Wegen erheblichen Schmerzen erhielt sie PDA-Injektionen. Der Maßgabe der anwesenden Hebammen aufzustehen, kam sie nach, fiel dabei aber ungebremst zu Boden, knickte mit dem linken Fuß um und entwickelte eine langandauernde Beschwerdepersistenz. Ein MRT ergab einen operationsbedürftigen Knorpelschaden.
Verfahren:
Das Landgericht Bonn hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisches und ein gynäkologisches Sachverständigengutachten eingeholt. Im Ergebnis wurde das Sturzereignis anlässlich des Geburtsvorganges als kritisch angesehen. Hierbei ging die befasste Arzthaftungskammer zu Lasten der Beklagten von einem vollbeherrschbaren Risiko aus und riet den Parteien zu einer gütlichen Einigung, der diese nähertraten. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Rund sechs Jahre nach dem streitgegenständlichen Vorfall erhält die Klägerin nunmehr noch eine pauschale Entschädigungssumme, die der Verarbeitung der Angelegenheit Rechnung trägt. Geburtseinleitungen sind oft hochkomplexe Vorgänge, in denen es auch zu derartigen Gesundheitsschäden kommen kann, wie im vorstehenden Fall. Der Geburtsvorgang an sich war hingegen nicht zu beanstanden, stellen Rechtsanwälte D.C. Mahr und Dr D.C. Ciper LLM klar.