Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Herzkatheteruntersuchung ohne rechtswirksame Einwilligung, LG Braunschweig, Az.: 4 O 3261/20
Chronologie:
Der Kläger litt unter chronischem Vorhofflimmern. Er begab sich aufgrunddessen zu einer Herzkatheteruntersuchung im Hause der Beklagten. Postoperativ traten Komplikationen ein. Ein Aneurysma in der rechten Leiste wurde diagnostiziert.
Verfahren:
Das Landgericht Braunschweig hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass der Kläger abweichend von der wirksam getroffenen Wahlleistungsvereinbarung nicht von dem bezeichneten Mediziner, sondern dessen Vertreter operiert wurde. Das Gericht hat aufgrund dieser Feststellung den Parteien zu einer gütlichen Einigung im fünfstelligen Eurobereich angeraten. Über deren Höhe verhandeln die Parteien derzeit noch.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Ein operativer Eingriff bedarf regelmäßig der Einwilligung des Patienten, insbesondere auch in Bezug auf die Person des Operateurs. Fehlt diese, fehlt es an einer rechtfertigenden Einwilligung des Eingriffs, mit der Folge der Rechtswidrigkeit, so Rechtsanwalt Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.