Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Nicht lege artis versorgte Handverletzung, LG Braunschweig, Az.: 4 O 590/20(38)
Chronologie:
Der Käger erlitt beim Sportschießen eine Handverletzung. Er begab sich daraufhin in die Notaufnahme bei der Beklagten wo eine fast vollständige Durchtrennung der arteria radialis links mit Einblutung in den Karpalkanal diagnostiziert wurde. Vorgeworfen wir das Unterlassen einer Notoperation.
Verfahren:
Das Landgericht Braunschweig hat den Vorfall mittels eines fachmedizinischen Gutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der befasste Gutachter heraus, dass die Wunde des Klägers in der Einrichtung der Beklagten nicht hinreichend untersucht und gereinigt wurde. Durch dies unzureichende Befunderhebung sei es zu einer Behandlungsverzögerung gekommen. Auf Anraten des Gerichtes schlossen die Parteien sodann einen Vergleich, über deren Höhe Stillschweigen vereinbart wurde.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
In dieser Sache war zunächst ein Versäumnisurteil gegen die Beklagte ergangen, nachdem diese sich in dem Verfahren nicht bestellt hatte. Mittels Einspruchs gelang es dieser jedoch, noch in das Verfahren hineinzukommen und im Ergebnis mit dem Kläger zu einer gütlichen Einigung zu kommen, so Dr DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.