Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlmedikamentierung bei Tracheitis, LG Bremen, Az.: 3 O 841/14
Chronologie:
Die betagte Klägerin wurde aufgrund einer fiebrigen Infektion der Atemwege notärztlich bei der Beklagten aufgenommen. Neben einer Antibiotikatherapie erhielt sie eine Medikamentierung die zu deutlichen Zusatzbeschwerden führte. Diese Medikamentierung wird als fehlerhaft vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Bremen hat den Vorfall gutachterlich hinterfragen lassen und im Ergebnis den Parteien einen Vergleich im vierstelligen Bereich vorgeschlagen, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Auch in denjenigen Fällen, in denen gerichtlich eingeholte Gutachten nicht eindeutig sind, schlagen Gerichte gerne einen Vergleich vor, der dann aber nicht an die Summe heranreicht, die eingeklagt ist. Das führt jedenfalls zu einer gewissen Genugtuung auf der Geschädigtenseite, stellt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.