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Landgericht Cottbus – vom 30.08.2017 vom 30.08.17

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Nicht erkannte Promyelozytenleukämie, 100.000,- Euro, LG Cottbus, Az.: 3 O 362/13

Chronologie:
Die Patientin litt seit Herbst 2012 unter einem deutlichen Leistungsabfall. Sie begab sich zu ihrem Hausarzt, dem Beklagten zu 1), der sie als Hypochonder abtat. Insbesondere erhob er keine weitergehenden Befunde. Ab Frühjahr 2013 kam es zu einem weiteren Leistungsabfall, auf den wiederum nicht reagiert wurde. Erst im Mai 2013 erfolgte eine weitergehende Diagnostik, die eine Promyelozytenleukämie ergab. In der Folge verstarb die Patientin nach mehrwöchiger Chemotherapie.

Verfahren:
Das Landgericht Cottbus hat den Vorfall gutachterlich überprüfen lassen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellt im Ergebnis fest, dass die Patientin zu einem Onkologen hätte überwiesen werden müssen. Es sei zumindest zu einer Verzögerung der Chemotherapie um vier bis fünf Wochen gekommen. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleichsvorschlag über pauschal rund 100.000,- Euro unterbreitet.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verzögerte Karzinomdiagnosen haben oftmals erhebliche Konsequenzen für den Betroffenen, so wie hier. Wäre die Chemotherapie früher begonnen worden, hätten für die verstorbene Patientin durchaus Chancen zum Überleben bestanden, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.

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