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Landgericht Dessau-Roßlau vom 30.05.2022 vom 28.05.22

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fehlgeschlagene tiefe laparoskopische Rektumresektion, 80.000,- Euro, LG Dessau-Roßlau, Az.: 4 O 253/20

Chronologie:

Der Kläger litt an einem Rektumkarzinom und stellte sich bei der Beklagten zwecks einer laparoskopischen Rektumresektion vor. Postoperativ kam es zum Auftreten einer Dyspnoe. Es entwickelten sich eine Pneumonie und Entzündungen, die weitere Operationen erforderlich machten. Komplikationen schlossen sich an, der Kläger ist nun zu 100 Prozent schwerbehindert.

Verfahren:

Das Landgericht Dessau-Roßlau hat zu dem Vorfall ein fachmedizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Dieses kam zum Ergebnis, dass die Operation im Wesentlichen nicht den ärztlichen Leitlinien entsprechend vorgenommen worden ist, woraufhin das Gericht den Parteien einen Vergleichsvorschlag von pauschal 80.000,- Euro unterbreitet hat.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

Die Klägervertreter hatten auch die Operation an sich als nicht indiziert vorgeworfen, dem ist der Gutachter indes entgegengetreten, da andere Operationsmethoden gleichwertig gewesen seien und auch bei einer alternativen Operation sich dasselbe Risiko hätte verwirklichen können. Im Ergebnis spielt dieses jedoch keine Rolle und das Gericht hat sich bei der Höhe der Vergleichssumme an den Gesamtumständen orientiert, so Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht D.C.Mahr LLM und Dr. DC Ciper LLM.

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