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Landgericht Detmold vom 09.01.2020 vom 09.01.20

Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Fußheberplegie nach Bandscheibenvorfall, 25.000,- Euro, LG Detmold, Az.: 1 O 12/2017

Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund starker Rückenschmerzen in die Behandlung bei der Beklagten. Bei der Aufnahme war der linke Fuß der Klägerin noch funktionstüchtig, am Folgetage stellte sich allerdings eine Lähmung ein, auf die die Beklagte nicht adäquat reagierte. Erst sechs Tage später erfolgte die Verlegung in eine Spezialklinik, wo die Lähmung nicht mehr revidiert werden konnte.

Verfahren:
Das Landgericht Detmold hat zu dem Vorfall ein orthopädisches Fachgutachten eingeholt, das eindeutig eine fehlerhafte Behandlung konstatierte. Der Gutachter vertritt die Auffassung, dass sofort eine notfallmäßige Operation indiziert gewesen war. Das Gericht hat den Parteien sodann zu einem Vergleich über pauschal 20.000,- Euro angeraten, den diese akzeptierten.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Vorgerichtlich hatte die Klinik mit Schreiben vom 26.10.2016 noch explizit vorgetragen: "Wir weisen jegliche Behandlungsvorwürfe zurück... Anhaltspunkte für eine sorgfaltswidrige Behandlung lassen sich nicht feststellen. Wir verweisen ausdrücklich auf den Klageweg.....". Genau diesen hat die Klägerin unmittelbar darauf beschritten, und das mit Erfolg, stellt RA Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.

Erneute erhebliche Prozessniederlage im sogenannten Allergan-Komplex für ARAG SE vor dem Landgericht Düsseldorf (Az. 9a 141/23)

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