Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Gallengangsverletzung anlässlich Gallensteinoperation, LG Dortmund, Az. 12 O 286/20
Chronologie:
Bei der Klägerin wurden Gallensteine diagnostiziert die operativ in der Klinik der Beklagten entfernt werden sollten. Während des Eingriffs kam es zu einer Gallengangsverletzung, so dass Gallensekret nicht mehr ablaufen konnte. Der Behandlerseite wird vorgeworfen, den Eingriff verspätet vorgenommen zu haben und die Gallengangsverletzung nicht erkannt zu haben.
Verfahren:
Nachdem die Behandlerseite sich anfangs zögerlich mit der Herausgabe der Behandlungsdokumentation verhielt, ließ das Landgericht Dortmund den Vorfall sodann gutachterlich hinterfragen. Im Ergebnis stellte der Gutachter heraus, dass die Operation verspätet vorgenommen wurde. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich angeraten, dem diese nähertraten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Es ist in Arzthaftungsprozessen manchmal schwierig, die relevante Behandlungsdokumentation zügig durch die Behandlerseite zur erhalten. Dies erschwert dem befassten Sachverständigen dann die Begutachtung. Rechtlich ist die Behandlerseite dazu verpflichtet, die Dokumentation vorzulegen, stellt Rechtsanwalt Dr. DC Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht heraus.