Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler: Stuhl- und Harninkontinenz nach Spinalkanalstenosenoperation in Höhe LWK 4/5, 20.000,- Euro, LG Dortmund, Az.: 4 O 96/20
Chronologie:
Die Klägerin litt unter einer Claudicatio spinalis nervosa-Symptomatik und begab sich in die Behandlung bei der Beklagten. Hier diagnostizierten die Mediziner eine absolute Spinalkanalstenose in Höhe LWK 4/5 fest und rieten zu einem operativen Eingriff an, der vorgenommen wurde. Postoperativ stellten sich bei der Klägerin eine Stuhl- und Harninkontinenz ein. Den Behandlern wird eine nicht fachgerechte Operation und fehlende Aufklärung über alternative Behandlungsmethoden vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Dortmund hat den Vorfall mittels eines neurochirurgischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter u.a. heraus, dass eine MRT-Bildgebung, sowie klinische Untersuchungen verspätet vorgenommen worden seien. Das Gericht hat den Parteien daraufhin einen Vergleichsvorschlag über eine pauschale Entschädigungssumme von 20.000,- Euro unterbreitet. Diesem Vorschlag sind die Parteien nähergetreten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.
Rückenoperationen bergen grundsätzlich Risiken, die im Zweifel bis hin zu einer Querschnittslähmung führen können. In der vorliegenden Sache konnte der befasste Gutachter einige handwerkliche Mängel der Mediziner aufzeigen, die im Ergebnis den für die Klägerin erfreulichen Abschluss des Verfahrens mit sich brachten, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr DC Ciper LLM.