Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Verspätete Schlaganfalldiagnose nach Schwindelgefühlen, 65.000,- Euro, LG Dortmund, Az.: 4 O 136/15
Chronologie:
Die Klägerin litt am Abend des 25. März 2014 unter starken Schwindelgefühlen, Übelkeit und Erbrechen. Sie wurde mittels Notarztwagens in die Klinik der Beklagten verbracht, wo lediglich ein Lagerungsschwindel diagnostiziert und die Klägerin mit einem Medikament gegen Übelkeit entlassen wurde. Da sich die Beschwerden in den Folgetagen nicht besserten, begab sich die Klägerin in eine andere Klinik. Dort stellten die Mediziner einen linksseitigen Kleinhirninfarkt fest. Seit dem Vorfall leidet die Klägerin u.a. an Sprach- und Konzentrationsstörungen.
Verfahren:
Das Landgericht Dortmund hat die Angelegenheit umfassend fachmedizinisch hinterfragen lassen. Der vom Gericht bestellte Sachverständige stellte in seinem neurologischen Fachgutachten heraus, dass ein Schlaganfall auf der Hand gelegen habe und kein Grund dafür ersichtlich gewesen sei, nicht sofort eine Lysetherapie einzuleiten. Da die Beklagtenseite nicht zu einem Vergleich bereit war, verurteilte das Landgericht Dortmund diese zu einem Schmerzensgeld von 15.000,- Euro und stellte zudem fest, dass alle weiteren materiellen Schäden für die Vergangenheit und Zukunft zu zahlen seien. Den Streitwert für diese materiellen Ansprüche legte das Gericht auf 50.000,- Euro fest.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Verkannte Schlaganfälle stellen eine Standardthematik im Bereich der Arzthaftung dar. Mediziner haben ab dem Eintritt des Schlaganfalles ein Zeitfenster von rund vier bis fünf Stunden, um eine Lysetherapie einzuleiten. Wird dieses Zeitfenster verpasst, drohen irreversible Gesundheitsschäden für den Betroffenen, stellt RA Dr. Dirk C. Ciper LLM fest.