Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler Fehloperation nach mehrsegmentaler Spinalkanalstenose in Höhe LW 4/5, 20.000,- Euro, LG Dortmund, Az.: 4 O 299/20
Chronologie:
Der Kläger befand sich in 2019 im Klinikum der Beklagten. Aufgrund des MRT-Befundes - einer Spinalkanalstenose - wurde ihm ein operativer Eingriff angeraten, der jedoch an einer falschen Operationsstelle erfolgte. Der Kläger musste sich daher einer Folgeoperation unterziehen.
Verfahren:
Das Landgericht Dortmund musste sich weitestgehend nicht mit dem Vorfall befassen, nachdem die Beklagtenseite, die außergerichtlich noch die Haftung abgelehnt hatte, nach Klagezustellung doch zu Verhandlungen bereit war. Die Parteien einigten sich sodann angesichts der Eindeutigkeit der Sach- und Rechtslage auf die Zahlung einer pauschalen Abfindung von 20.000,- Euro.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Aufnahme von Verhandlungen erst nach Zustellung einer Klageschrift durch die Beklagtenseite ist im Arzthaftungsbereich eine Ausnahme. Es stellt sich dabei natürlich die Frage, weshalb diese Einsicht nicht schon zu einem früheren Zeitpunkt erfolgte, was zu einer Entlastung der Gerichtsbarkeit geführt hätte, stellen Rechtsanwälte D.C. Mahr LLM und Dr DC Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht fest.