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Landgericht Dresden vom 07.11.2022 vom 07.11.22

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Chronische schwere Kieferhöhlenentzündung nach Wurzelbehandlung, LG Dresden, Az. 6 O 746/20

Chronologie:

Die Klägerin befand sich seit jeher bei dem Beklagten in zahnärztlicher Behandlung. Aufgrund eines abgebrochenen Zahnes erfolgte 2016 eine vollständige Wurzelbehandlung. Anfang 2017 traten die ersten Beschwerden in Form von einer Nesselsucht und starken Schmerzen im Kieferbereich auf. Es folgten regelmäßige Arztbesuche zur Ursachenklärung dieser Beschwerden, welche jedoch ohne Erfolg verblieben. Erst nach Wechsel zu einer anderen zahnmedizinischen Praxis wurde schließlich ein Fremdkörper sowie eine stark ausgeprägte Entzündung in der Kieferhöhle entdeckt. Dem Beklagten wird vorgeworfen, die Klägerin nicht adäquat und dem Facharztstandard entsprechend behandelt zu haben.

Verfahren:

Das Gericht hat die Angelegenheit mittels eines Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen, was sich zunächst als schwierig gestaltete, weil mehrere angeforderte Gutachter nicht über die notwendige Expertise im zahnmedizinischen Bereich verfügten und daraufhin ein anderer Gutachter bestellt werden musste. Im Ergebnis schlug das Gericht den Parteien sodann eine gütliche Einigung vor, der diese nähertraten. Über die Höhe wurde Stillschweigen vereinbart.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:

In Arzthaftpflichtprozessen stellt es die Regel dar, dass ein Gericht die Vorgänge mittels gerichtlich bestellter Sachverständiger hinterfragen lässt. Ein Sachverständiger muss dabei Spezialkenntnisse in dem jeweiligen Fachgebiet aufweisen, auf welches sich die gerichtlichen Fragen beziehen; in diesem Fall handelte es sich um sog. endodontologische Fragestellungen, erklärt Dr. DC Ciper LLM.

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